Gericht: Regenbogenflagge vor Ministerium in Dresden bleibt!

Ein Bürger hatte geklagt – das Aufziehen der Flagge verletze ihn u. a. in seinen Grundrechten

Screenshot: LAG Queeres Netzwerk
Screenshot: LAG Queeres Netzwerk

Das Hissen von Regenbogenflaggen in Sachsen sorgt immer wieder für Diskussionen. Justizministerin Meier (Grüne) hatte die Flagge am Donnerstag gehisst und dies auch vorher angekündigt. Ein Bürger wollte das gerichtlich verhindern lassen – erfolglos.

Die Regenbogenflagge darf auch weiterhin vor dem Justizministerium in der sächsischen Landeshauptstadt hängen. Das hat das Verwaltungsgericht Dresden am Freitag entschieden. Es wies damit den Eilantrag eines Bürgers ab. Der war der Ansicht, das Hissen der Flagge widerspreche der geltenden Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei zur Beflaggung von Dienstgebäuden. Zudem verletze es ihn in seinen Grundrechten. Das Gericht sah das nicht so.

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Der Antragsteller könne keine eigenen Rechte aus einer verwaltungsinternen Richtlinie ableiten, so das Gericht. Auch die «grundrechtlichen Bedenken» des Klägers teile die Kammer nicht. Die Regenbogenfahne sei nach derzeitigem gesellschaftlichem Verständnis ein Zeichen der Toleranz und Akzeptanz sowie der Vielfalt von Lebensformen.

Eine ganzheitliche Stellungnahme zum Sinn des Weltgeschehens sei darin laut Gericht nicht zu sehen, berichtet die Legal Tribune Online. Selbst eine andere Sichtweise könnte dem Kläger nicht weiterhelfen. Denn die negative Weltanschauungsfreiheit schütze nicht ohne Weiteres vor Begegnungen mit fremden Glaubensüberzeugungen, soweit diesen ausgewichen werden könne. Dass der Mann vom Hissen der Regenbogenfahne unausweichlich betroffen sei, sei nicht erkennbar.

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Auch in den Schutzbereich von Ehe und Familie greife die Flagge nicht ein. Sie stelle nämlich ein überparteiliches Symbol dar, dessen Aussage – Toleranz und Vielfalt – keiner bestimmten Partei exklusiv zugeordnet werden könne und offensichtlich mit der Verfassung vereinbar sei.

In Dresden gab es in den Vorjahren immer wieder Streit um Regenbogenfahnen. 2015 etwa musste Integrationsministerin Petra Köpping (SPD) die gehissten Fahnen vor ihrem Dienstsitz wieder abnehmen. Begründung: An Gebäuden der Regierung dürften nur Dienst- und Staatsflaggen gehisst werden.

Justizministerin Katja Meier (Grüne) hatte die Regenbogenflagge vor zwei Tagen gehisst. Die Ministerin wollte damit ein Zeichen setzen für Vielfalt und Respekt für LGBTIQ.

In den letzten 51 Jahren sei zwar viel erreicht worden, aber auch heute gehörten Homo- wie Transfeindlichkeit und Diskriminierung zum bitteren Alltag, erklärte die Ministerin via Facebook. «Unsere Antwort darauf kann nur sein, dass wir unsere unser Engagement für Respekt und Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt ausweiten und auch die immer noch bestehenden gesetzlichen Lücken schliessen. Zentral ist auch die konkrete Antidiskriminierungsarbeit, die von starken Vereinen und Verbänden geleistet wird. Sie unterstützen die von Gewalt und Diskriminierung Betroffenen und machen auf strukturelle Diskriminierung aufmerksam.»

Die Flagge soll bis Sonntag vor dem Justizministerium wehen. In der Zeit sollte ursprünglich der Christopher Street Day (CSD) in Dresden stattfinden. Die Organisatoren hatten den Demonstrationszug wegen der Corona-Lage verschoben. Stattdessen macht der CSD Hausbesuche (MANNSCHAFT berichtete).

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