Queere Gedenkplatte für Kölner Park der Menschenrechte
Bisher fehlte das «Recht auf sexuelle und geschlechtliche Selbstbestimmung»
«LGBTIQ-Rechte sind eben Menschenrechte», erklärt der Kölner Lesben- und Schwulentag (Klust). Darum ist der Park der Menschenrechte in Köln nun endlich vollständig.
Der Kölner Lesben- und Schwulentag e.V., Veranstalter der Cologne Pride, liess zum bevorstehenden Tag der Menschenrechte, dem Gedenktag zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, eine Gedenkplatte im Kölner Park der Menschenrechte verlegen.
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Waren bislang sämtliche Menschenrechte wie etwa das Recht auf Meinungsfreiheit, auf Asyl, auf soziale Sicherheit oder auf Bildung und Ausbildung vertreten, so fehlte das «Recht auf sexuelle und geschlechtliche Selbstbestimmung» komplett. Dies konnte der KLuST nun nach Gesprächen mit der Stadt Köln ändern, wie es in einer Pressemitteilung vom Freitag heisst.
«Wir sind sehr stolz darauf, dass wir somit allen Lesben, Schwulen, Trans, inter- und bisexuellen Menschen gerecht werden konnten, denn LGBTIQ-Rechte sind eben Menschenrechte», so KLuST-Geschäftsführer Uwe Weiler.
Der Park der Menschenrechte befindet sich in Köln nahe der Innenstadt unmittelbar an der Bachemer Strasse. Er trägt seit 2002 seinen Namen. Amnesty International hatte damals der Bezirksvertretung vorgeschlagen, den zuvor namenlosen Park zu benennen. Die Organisation spendete auch die Steinplatten mit den allgemeinen politischen Menschenrechten, die 2005 installiert wurden.
Am 10. Dezember 1948 verlas Eleanor Roosevelt vor den Vereinten Nationen in Paris die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Was die Witwe des ehemaligen US-Präsidenten Franklin D. Roosevelt damals verkündete, war ein Meilenstein: Erstmals in der Geschichte der Menschheit verständigten sich die damals 56 UN-Mitgliedstaaten auf Rechte, die für alle Menschen gelten sollten – über alle Grenzen und Kulturen hinweg.
In Artikel 2 der Menschenrechtscharta heisst es: «Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.»
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48 UN-Mitgliedstaaten stimmten damals für die UN-Menschenrechtscharta. Gegenstimmen gab es keine. Acht Länder, darunter die Sowjetunion, Saudi-Arabien und Südafrika, enthielten sich der Stimme.
Am 19. Dezember 2008 unterzeichneten 66 Mitgliedsstaaten der UNO eine Erklärung, die festhielt, dass die Prinzipien der allgemeinen Menschenrechtserklärung für alle gelten, ungeachtet ihrer sexuellen Orientierung und Identität.
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