Queensland schafft „Homo-Panik“ bei Strafverteidigung ab
Der australische Bundesstaat Queensland verbietet „Gay Panic“ als Verteidigungsstrategie. Das hat gestern das Parlament in der Hauptstadt Brisbane entschieden. Bisher war es Verteidigern vor Gericht erlaubt, bei Mordprozessen die Panik angesichts einer schwulen Anmache als strafmildernd geltend zu machen. Ein Mord konnte dann wie Totschlag behandelt werden. Südaustralien ist nun der letzte Bundesstaat in Down Under, der das gestattet.
Im Jahr 2008 wurde der 45-jährige Wayne Ruks von zwei Männern getötet, die behaupteten, er habe ihnen Avancen gemacht. So wurde aus der Mordanklage Totschlag, obwohl die Familie des Opfers aussagte, von seiner Homosexualität nichts gewusst zu haben. Aber nicht immer war diese Strategie erfolgreich. Zuletzt hatte sich ein Verteidiger darauf berufen, nachdem Michael Joseph Lindsay einen Mann zu Tode geprügelt und erstochen hat – sein Opfer, Andrew Negre, habe ihn angemacht, behauptete Lindsay. Allerdings vergeblich. Er wurde im vergangenen September zu 23 Jahren Haft verurteilt.
„Inakzeptable Ungleichbehandlung“ abgeschafft
LGBTI-Organisationen fordern nun die Regierung von South Australia auf, diese beleidigende Verteidigungsstrategie, die häufig bei Anklagen wegen Hassverbrechen angewandt wird, ebenfalls zu untersagen. Die Generalstaatsanwältin von Queensland und zugleich dessen Justizministerin Yvette D’Ath sagte, mit der Abschaffung dieser Strategie habe man eine „inakzeptable Ungleichbehandlung“ beseitigt.
[perfectpullquote align=“full“ cite=““ link=““ color=““ class=““ size=““]Unsere Gesetzgebung darf nicht den Eindruck erwecken, als dulde sie Gewalt gegen die schwule Community[/perfectpullquote]
„Unsere Gesetzgebung darf nicht den Eindruck erwecken, als dulde sie Gewalt gegen die schwule Community oder gegen irgendeine Community“, so D’Ath. „Mit dem neuen Gesetz senden wir ein deutliches Signal, dass Diskrimierung nicht akzeptabel ist und dass wir die LBGTI-Community wertschätzen.“
In den USA hatte 2014 Kalifornien als erster Bundesstaat Strafverteidigern untersagt, vor Gericht die „Gay Panic“-Strategie anzuwenden, mit der gewalttätige Homo-Hasser mildere Urteile erwarten konnten. In den 49 anderen Bundesstaaten ist dies noch erlaubt. Auch bei Gewalt gegen Trans-Menschen darf mit dem strafmildernden Panik-Argument gearbeitet werden. Erfolgreich ist diese Strategie nach Angaben der US-Rechtsberatungsplattform NOLO aber nur selten.
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