Oberstes Gericht Kenias entscheidet zugunsten von LGBTIQ-Organisation
Damit ist ein zehnjähriger Rechtsstreit endgültig beendet
Das Oberste Gericht von Kenia entschied, dass es falsch war, die nationale LGBTIQ-Organisation NGLHRC von einer offiziellen Registrierung auszuschliessen.
Der Ausschuss der Nichtregierungsorganisationen Kenias weigerte sich bis anhin, LGBTIQ-Organisationen zur offiziellen Registrierung zuzulassen. Diese Haltung sei nicht rechtens, entschied nun das Oberste Gericht des ostafrikanischen Staates am vergangenen Freitag. Das Urteil kam gemäss BBC mit einer knappen Mehrheit von drei zu zwei Stimmen zustande und kann – wie alle Entscheidungen des Supreme Court of Kenya – nicht rückgängig gemacht oder überstimmt werden.
Tiefere Instanzen bestätigt Damit beendet das Oberste Gericht einen zehnjährigen Rechtsstreit. 2013 klagte Eric Gitari, der ehemalige Geschäftsführer der National Gay and Lesbian Human Rights Commission (NGLHRC), gegen die Weigerung des Leiters der kenianischen NGO-Koordinierungsbehörde, eine NGO mit dem Wort «schwul» oder «lesbisch» im Namen zu registrieren.
Die Richter*innen hielten in ihrem Urteil fest, dass es verfassungswidrig wäre, das Vereinigungsrecht allein aufgrund der sexuellen Ausrichtung der Antragsteller*innen zu beschränken. Diese Auffassung entspricht den Entscheidungen tieferer Instanzen von 2015 und 2019.
Schwuler Sex weiterhin illegal Für die LGBTIQ-Community in Kenia ist dieses endgültige Urteil zwar ein Sieg – doch unverändert bleibt die Tatsache, dass Sex zwischen Männern illegal bleibt. Die homophoben Gesetze, die unter der britischen Kolonialherrschaft eingeführt wurden und noch heute gelten, sehen dafür Freiheitsstrafen von bis zu 14 Jahren vor.
Im Mai 2019 weigerte sich Kenias High Court, diese Paragrafen zu beseitigen. Homosexuelle Handlungen unter Frauen sind in Kenia hingegen nicht strafbar.
«Triumph für Gerechtigkeit» Njeri Gateru, die derzeitige Geschäftsführerin der NGLHRC, sagte gemäss BBC nach dem Urteil, dass die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs «ein Triumph für die Gerechtigkeit und die Menschenrechte» seien.
«In einer Zeit, in der die kenianische LGBTIQ-Gemeinschaft zunehmend Verfolgung und Gewalt ausgesetzt ist, bestätigt diese Entscheidung den Sinn und die Absicht der Verfassung, alle Kenianer*innen zu schützen und ihre Rechte zu sichern», so Njeri Gateru weiter.
Erst kürzlich wurde in Kenia der Modedesigner und LGBTIQ-Aktivist Edwin Chiloba brutal ermordet. Menschenrechtsgruppen gehen von einem Hassverbrechen aus (MANNSCHAFT berichtete).
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