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Niederlage in Strassbourg: Kein «inter» in der Geburtsurkunde

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht sieht den Gesetzgeber in der Pflicht

inter intergeschlechtlich
Bild: iStockphoto/nito100

Das Menschenrechtsgericht stützt in seinem Urteil die französischen Behörden. In der Geburtsurkunde der klagenden Person darf nicht «intergeschlechtlich» stehen.

Eine inter Person aus Frankreich ist mit dem Anliegen, in die Geburtsurkunde «intergeschlechtlich» statt «männlich» eintragen zu lassen, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gescheitert. Die Weigerung der französischen Behörden sei kein Verstoss gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, urteilten die Richter*innen am Dienstag in Strassburg.

Bei intergeschlechtlichen Menschen wird das körperliche Geschlecht nicht der medizinischen Norm von männlichen oder weiblichen Körpern zugeordnet, sondern bewegt sich in einem Spektrum dazwischen.

Im nun verhandelten Fall bezeichnete die Geburtsurkunde den 1951 geborenen Menschen als «männlich». Ärztliche Bescheinigungen zufolge wurde seine Intergeschlechtlichkeit aber bereits kurz nach der Geburt festgestellt. Dieser Status hat sich den Angaben zufolge auch nicht geändert. Daher wollte die klagende Person nun «intergeschlechtlich» oder «neutral» in die Geburtsurkunde eintragen und «männlich» streichen lassen. Die französischen Behörden lehnten das ab.


Zu Recht, wie der EGMR nun urteilte. Denn die Diskrepanz zwischen der Geschlechtsidentität und der rechtlichen Identität könne Menschen zwar Leid und Angst zufügen. Das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sei durch die Weigerung der Behörden aber nicht verletzt worden.


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Denn im Vordergrund stehe die Notwendigkeit eines zuverlässigen Personenstandsregisters. Das französische Recht sei auf der Basis von zwei Geschlechtern aufgebaut. Würde nun ein «neutrales» Geschlecht anerkannt, seien neue Gesetze notwendig. Das könne aber wegen der Gewaltenteilung nur durch den Gesetzgeber und nicht durch die Justiz erfolgen. Die Anerkennung eines dritten Geschlechts sei eine Frage, über die die Gesellschaft entscheiden müsse. Frankreich könne selbst bestimmen, in welchem Tempo und Umfang es den Bedürfnissen intergeschlechtlicher Menschen nachkommen wolle, so die Richter*innen.


Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Strassburg gehört zum Europarat. Die von der EU unabhängigen Organe setzen sich für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein

In der Schweiz lehnte der Bundesrat in seinem Postulatsbericht die Einführung eines dritten Geschlechts ab (MANNSCHAFT berichtete).


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