Neue Vorschläge für Segensfeiern für Homopaare
Nach der Anregung des Osnabrücker Bischofs Franz-Josef Bode für eine Diskussion über die Segnung gleichgeschlechtlicher Beziehungen in der katholischen Kirche kommen nun auch aus dem Bistum Limburg entsprechende Vorschläge. „Theologisch begründete Segensfeiern” könne es zudem auch für andere Paare geben, denen eine katholische Eheschließung nicht möglich ist.
Wie die Katholische Nachrichten-Agentur meldet, sei laut Bistum Limburg ein entsprechender Vorschlag vom katholische Stadtdekan von Frankfurt, Johannes zu Eltz, am Samstag beim Stadtkirchenforum II ins Gespräch gebracht worden. Konkret gehe es um gleichgeschlechtliche Paare, um nach einer Scheidung zivil Wiederverheiratete, aber auch um Menschen, die sich nach eigener Einschätzung für das Ehesakrament nicht ausreichend würdig sehen.
Verbindliche Richtlinien gefordert
Auf der Veranstaltung, die Reformen für die Kirche vor Ort ausloten wolle, habe zu Eltz vor etwa 170 Teilnehmern betont, für eine solche Segensfeier müsse es verbindliche Richtlinien geben. Nur dann sei eine Verwechslung mit einer kirchlichen Eheschließung, in der das Sakrament der Ehe gespendet wird, ausgeschlossen.
Urmenschliches Bedürfnis nach Heil, Schutz, Glück und Erfüllung und damit nach dem Segen Gottes
Stadtdekan zu Eltz begründete den Vorschlag mit dem „urmenschlichen Bedürfnis” nach Heil, Schutz, Glück und Erfüllung und damit nach dem Segen Gottes. Auch in Partnerschaften, denen eine katholische Eheschließung nicht möglich sei, gebe es „sittlich Gutes: Treue, Fürsorge, Verantwortung, Verpflichtung”. Dieses Gute verdiene gutgeheißen zu werden. „Es ist, wo Glauben ins Spiel kommt, segenswürdig”.
Als Bedingung für eine Segensfeier nannte zu Eltz eine „verbindliche öffentliche Erklärung der Partner, dass die Partnerschaft auf Lebenszeit angelegt ist.” Das könne zum Beispiel durch die im Standesamt vollzogene staatliche Eheschließung zum Ausdruck gebracht werden. Eine solche verbindliche Partnerschaft verdiene Respekt. Gottes Segen werde demnach für eine „gelingende Zukunft von etwas, das es bereits gibt”, erbeten. Damit sei eine Verwechslung mit der kirchlichen Eheschließung ausgeschlossen.
Verzicht auf Anstecken der Ringe
Die liturgische Form der Segensfeier solle außerdem auf wesentliche Elemente und Symbolhandlungen einer kirchlichen Eheschließung, etwa die Segnung und das Anstecken der Ringe oder das einander zugesprochene Eheversprechen, verzichten. Einer solchen Feier könnten neben Priestern und Diakonen auch Männer und Frauen vorstehen, die vom Bischof als Gottesdienstleiter beauftragt sind. Zur Leitung einer Segensfeier dürfe niemand verpflichtet werden, der dies ablehne.
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