Neue Flaggenvielfalt vor Dienstgebäuden
Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern beschliesst neue Beflaggungsverordnung
Vor und auf öffentlichen Gebäuden in Mecklenburg-Vorpommern wird es bunter.
Die Landesregierung beschloss auf ihrer Sitzung am Dienstag eine neue Beflaggungsverordnung. Damit werde das Hissen nicht hoheitlicher Flaggen wie etwa der Regenbogenfahne möglich, ohne dass dafür weiterhin eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden müsse, erklärte Innenminister Christian Pegel (SPD) nach der Kabinettssitzung. Die Regelung sei nun zeitgemäss und trete Anfang 2023 in Kraft.
SPD und Linke hatten in ihrem vor einem Jahr geschlossenen Koalitionsvertrag die Reform der fast 25 Jahre alten Beflaggungsverordnung verankert (MANNSCHAFT berichtete). Der frühere Regierungspartner CDU hatte sich dagegen gewehrt, das von ihm lange geführte Innenministerium Anträge zum Aufziehen der Regenbogenfahne an öffentlichen Gebäuden in aller Regel abgelehnt. Zulässig waren bislang nur hoheitliche Flaggen wie etwa Europa-, Bundes- und Mecklenburg-Vorpommern-Flagge, zu bestimmten Anlässen auch Flaggen anderer Bundesländer oder Gemeinden.
Laut Pegel ist es künftig möglich, hoheitliche Flaggen nicht nur bei besonderen Anlässen und Veranstaltungen, sondern auch ohne konkreten Anlass zu hissen. Zudem könnten beispielsweise auch Stadtflaggen dauerhaft vor oder auf dem Rathaus wehen. «Mit der neuen Verordnung stärken wir die kommunale Selbstverwaltung und die Selbstverwaltung der übrigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen», sagte Pegel.
Im Vorgriff auf die Änderung hatte das Innenministerium bereits Anfang Mai alle Behörden im Land per Rundschreiben informiert, dass sie etwa zum Christopher Street Day die Regenbogenfahne als Zeichen von Toleranz und Vielfalt hissen dürfen. Davon hatten laut Pegel im Sommer Ministerien, Bürgermeister*innen und Amtsvorsteher*innen Gebrauch gemacht.
Mit der Neuregelung sei auch die Liste regelmässiger Beflaggungstage erweitert worden. Laut Pegel stehen nun der 11. März als nationaler Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt und der 8. Mai als Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus ebenfalls im Katalog.
Auch auf Bundesebene gibt es immer wieder Streit um die Beflaggung, zuletzt rund um die sogenannte Progress-Pride-Fahne vorm Bundesfamilienministerium (MANNSCHAFT berichtete).
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