«Nach der sexuellen Orientierung darf nicht gefragt werden»
Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) beantwortet die wichtigsten Fragen rund um Sexualität und Job
Muss man sich beim Bewerbungsgespräch outen? Und welche Pflichten haben Arbeitgeber*innen, wenn Beschäftigte wegen ihrer Sexualität lächerlich gemacht werden?
Am Samstag fällt der Startschuss für den Pride Monat. Der Juni steht wie jedes Jahr ganz im Zeichen der Gleichberechtigung und Akzeptanz der LGBTIQ-Community. Rund 300’000 Beschäftigte in Österreich bezeichnen sich als queer – also etwa lesbisch, schwul, bi oder trans. Allerdings geben sich im Job laut ÖGB nur rund 60’000, also ein Fünftel, zu erkennen.
Die sexuelle Identität ist auch am Arbeitsplatz ein grosses Thema – schon beim Bewerbungsgespräch gibt es für nicht-heterosexuelle Menschen eine Belastung: die bange Frage, ob die Sexualität oder eine mögliche Partnerschaft zur Sprache kommen soll.
«Die Rechtslage ist hier eindeutig: Fragen nach der sexuellen Orientierung dürfen nicht gestellt werden. Sie betreffen die Privatsphäre. Wird man dennoch danach gefragt, gilt dasselbe wie etwa bei Fragen nach einem eventuellen Kinderwunsch: Man muss sie nicht oder nicht wahrheitsgemäss beantworten», stellt ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko in einer Pressemitteilung des ÖGB klar. Dasselbe gelte auch für trans und nicht-binäre Personen, teilte der Gewerkschaftsbund auf MANNSCHAFT-Anfrage mit.
Keinen Platz im Job haben auch unfreiwillige Outings durch Vorgesetze oder Kolleg*innen. Das ist «ein Eingriff in höchstpersönliche Rechte, der ohne Einverständnis der*des Betroffenen in der Regel rechtswidrig ist. Geht ein unfreiwilliges Outing mit Belästigungen am Arbeitsplatz einher, sieht das Gleichbehandlungsgesetz Abhilfemassnahmen und Schadenersatz vor», betont der Arbeitsrechtsexperte.
Das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) verpflichtet Arbeitgeber*innen, Diskriminierungen und Belästigungen im Betrieb zu unterbinden. Sie müssen also bei Vorfällen für wirksame Abhilfe sorgen und so ein diskriminierungsfreies Umfeld ohne weitere Belästigungen schaffen.
Das gilt auch dann, so Trinko, «wenn Vorgesetzte oder Kolleg*innen glauben, sich über die sexuelle Orientierung einer bzw. eines Beschäftigten lustig machen zu müssen». Das heisst: Eine «angemessene Abhilfe» muss weitere Belästigungen wirksam verhindern und kann von einer Verwarnung oder Versetzung bis hin zur Kündigung oder Entlassung reichen».
Wer glaubt, wegen seiner sexuellen Orientierung gekündigt worden zu sein, «kann die Kündigung oder Entlassung beim Arbeits- und Sozialgericht anfechten oder die Kündigung akzeptieren, aber Schadenersatzansprüche geltend machen. Dabei helfen der Betriebsrat oder die Gewerkschaft», betont ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Trinko.
Delfin, Pinguin und Blob: Queere Tiere treiben es wild! Vom After-liebenden Flussdelfin bis zur penisfressenden Zwitterschnecke: Im queeren Tierreich ist ganz schön was los (MANNSCHAFT+).
Das könnte dich auch interessieren
Community
Der Tod der schwulen Pornostars – was steckt dahinter?
Die schockierenden Schlagzeilen aus der Branche reissen derzeit einfach nicht ab. Eine Annäherung mit Insider-O-Tönen.
Von Kevin Clarke
Geschichte
Lust
Queerfeindlichkeit
Porno
HIV, Aids & STI
Community
Polizei untersagt CSD in Budapest: Prominente Queers protestieren
Solidarität mit ungarischen Queers: Bettina Böttinger, Carolin Emcke, Thomas Hermanns und Georg Uecker haben einen Offenen Brief an die Regierung in Ungarn sowie die deutsche Bundesregierung und Brüssel initiiert.
Von Newsdesk Staff
Pride
Politik
Community
Nina Queer: «Dragqueen zu sein klebt an mir wie Hundekot am Schuh»
Nina Queer ist vieles – Drag-Ikone, Filmemacherin, Bestseller-Autorin. Im Interview spricht sie über Eitelkeit in der Dragszene, schlechte Schauspieler*innen und ihre Horrorkomödie «Der Saft des Bösen»
Von Martin Busse
Drag
Film
Deutschland
Österreich
Was die Stadt Wien für Queers tun will
Die Stadt Wien sieht sich als queeres Gegenmodell zum weltweiten Backlash. Daher haben die Wiener SPÖ und die Neos im neuen Regierungsprogramm wichtige Massnahmen für LGBTIQ-Personen beschlossen.
Von Christian Höller
News
TIN