Mordanklage gegen Täter von Dresden – Schwulenhass nicht verschweigen!
Er soll am 4. Oktober 2020 auf ein homosexuelles Paar eingestochen haben
Die Bundesanwaltschaft hat nach der offenbar islamistisch motivierten Messerattacke von Dresden Anklage gegen den mutmasslichen Täter erhoben. In der öffentlichen Mitteilung bleibt Schwulenhass als Motiv unerwähnt.
Der Syrer Abdullah A. H. H. sei des Mordes, des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung hinreichend verdächtig, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Er soll am 4. Oktober 2020 auf ein homosexuelles Paar eingestochen haben.
Bei dem Angriff war ein 55-Jähriger so schwer verletzt worden, dass er im Krankenhaus starb. Sein 53-jähriger Partner überlebte mit schweren Verletzungen.
Der Anklageschrift zufolge handelte der Verdächtige aus einer radikalislamistischen Gesinnung heraus. Er habe die beiden Männer ausgewählt, um sie als Repräsentanten einer vom ihm als ungläubig abgelehnten freiheitlichen und offenen Gesellschaftsordnung mit dem Tod zu bestrafen, heisst es in der Mitteilung. Die beiden Männer aus Nordrhein-Westfalen waren als Touristen in Dresden unterwegs.
Zur Erhebung einer Anklage wegen eines tödlichen Anschlages am 4. Oktober 2020 in Dresden durch die Bundesanwaltschaft erklären Ulle Schauws und Sven Lehmann, die Grünen-Sprecher*innen für Queerpolitik: Dass der Dresdner Oberstaatsanwalt nach der Tat die sexuelle Orientierung von Tatopfern nicht thematisieren mochte, erzeugte den Eindruck, «dass Homofeindlichkeit als ein mögliches Motiv von den sächsischen Ermittlungsbehörden verschwiegen worden war.» Nach einigen Wochen hat der Generalbundesanwalt Medienberichten zufolge Anklage wegen Mordes und versuchten Mordes aus islamistischen und homosexuellenfeindlichen Motiven erhoben.
In der am Donnerstag veröffentlichten Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft zur Anklageerhebung ist aber von dem homosexuellenfeindlichen Tathintergrund nicht mehr die Rede. Der Angeschuldigte sollte demnach «aus einer radikal-islamistischen Gesinnung» heraushandeln. Und weiter: «Die beiden Tatopfer hatte er ausgewählt, um Repräsentanten einer vom ihm als ‚ungläubig‘ abgelehnten freiheitlichen und offenen Gesellschaftsordnung mit dem Tode zu bestrafen.»
Bei allem Respekt vor der Ermittlungsarbeit der Bundesanwaltschaft sei es «unerträglich, dass sie die Homosexuellenfeindlichkeit als mutmassliches Tatmotiv nicht erwähnt. Stattdessen bedient sie sich einer verklausulierten Formulierung und verschweigt den mutmasslichen Schwulenhass des Täters. Warum schreibt die Bundesanwaltschaft nicht einfach, dass zwei liebende Männer mit dem Tode bestraft werden sollten?», so die beiden Grünen-Politiker*innen.
Wie das ZDF berichtet, habe laut Bundesanwaltschaft der Täter die beiden Opfer aber sehr wohl als schwules Paar wahrgenommen.
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