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Japans Ablehnung der Ehe für alle verfassungswidrig

Das Urteil könnte wegweisend für vier weitere gleichlautende Prozesse sein

Japan
(Symbolbild: Twitter)

Japans LGBTIQ-Gemeinde hat in ihrem Kampf für eine Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen einen ersten Etappensieg errungen. Ein Bezirksgericht im nordjapanischen Sapporo urteilte am Mittwoch laut japanischen Medienberichten, dass die Weigerung des Staates, gleichgeschlechtliche Ehen rechtlich anzuerkennen, verfassungswidrig sei.

Japan, die vor Deutschland drittgrösste Volkswirtschaft der Welt, ist das einzige Land in der Gruppe der sieben grossen Industrienationen (G7), das die Ehe für schwule und lesbische Paare nicht zulässt. Taiwan hatte dagegen 2019 als erstes Land in ganz Asien die gleichgeschlechtliche Ehe erlaubt (MANNSCHAFT berichtete). In Deutschland war das Gesetz zur Ehe für alle am 1. Oktober 2017 in Kraft getreten (MANNSCHAFT berichtete).

In Japan ist es das erste Mal, dass nun ein Gericht zur Frage ein Urteil fällte, ob die mangelnde Anerkennung der Ehe für alle gegen das verfassungsmässig verbriefte Prinzip von Freiheit und Gleichheit verstösst. Die Forderung der drei klagenden Paare nach je einer Million Yen (7600 Euro) Entschädigung für den seelischen Schmerz in Folge der Weigerung der Regierung, ihnen eine Eheschliessung gesetzlich zu ermöglichen, wies das Gericht jedoch zurück.

Er habe vor Freude geweint, wurde einer der Kläger nach dem historischen Urteil zitiert. «Das Gericht hat uns ernst genommen». Es sei wie «ein Traum». Nun müsse nur noch die Regierung handeln. Laut Umfragen befürwortet inzwischen eine deutliche Mehrheit der Japaner die Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Ehe. Es seien nur Japans Gesetze, die sich bislang noch nicht geändert hätten, sagte einer der Anwälte der Kläger in Sapporo laut der Tageszeitung Japan Times.


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Den Kläger*innen ging es jedoch laut ihren Anwälten nicht ums Geld, sondern vor allem darum, dass ein Gericht die Verfassungswidrigkeit der staatlichen Haltung zur Ehe für alle anerkennt. Das Urteil könnte wegweisend für vier weitere gleichlautende Prozesse in Japan sein.

Beobachter bezweifeln zwar, dass sich der Gesetzgeber durch das Urteil in Sapporo dazu veranlasst sieht, Reformen einzuleiten. Doch allein schon, dass überhaupt in Japan für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und trans Personen vor Gericht gezogen wird, weist auf langsame Fortschritte in dieser Frage hin.

Bereits vor zwei Jahren hatten 13 gleichgeschlechtliche Paare bei vier verschiedenen Amtsgerichten ihre Klagen eingereicht. Es handelt sich um fünf Frauen- und acht Männerpaare, denen Behörden keinen Trauschein ausstellen wollten, obwohl sie im Ausland rechtskräftig geheiratet hatten. Sie verlangten Schadensersatz (MANNSCHAFT berichtete).


Gut ein Dutzend Gemeinden haben in den vergangenen Jahren gleichgeschlechtliche Partnerschaften auf eigene Faust anerkannt. Die Eintragung solcher Partnerschaften ist zwar rechtlich nicht bindend, soll den betroffenen Paaren jedoch dabei helfen, Diskriminierungen im Alltag wie zum Beispiel bei der Suche nach Wohnungen zu vermeiden. Solche Partnerschaften sind seit 2020 auch in der Millionenstadt Kyoto möglich (MANNSCHAFT berichtete).


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