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Schwule Väter erkämpfen Recht auf Leihmutterschaft in Israel

Die Leihmutterschaft stand in Israel nur heterosexuellen Paaren und unfruchtbaren Frauen offen

Leihmutterschaft Israel
Etai Pinkas-Arad mit Gatte Yoav und den Töchtern Gal, Noa und Or. (Bild: zvg)

Ein Ausschluss gleichgeschlechtlicher Paare von der Leihmutterschaft ist diskriminierend, urteilt das oberste Gericht Israels. Geklagt hatte der LGBTIQ-Aktivist Etai Pinkas-Arad.

Das Urteil des obersten Gerichts fiel einstimmig: In Israel muss die Leihmutterschaft auch gleichgeschlechtlichen Paaren offenstehen, ein Sonderstatus für heterosexuelle Paare sei diskriminierend. Ein Ausschluss von schwulen und lesbischen Paaren schreibe ihnen eine «geringere Bedeutung zu», so das Gericht weiter.

Politiker*innen hatten den Ausschluss gleichgeschlechtlicher Paare 2018 in Form einer Zusatzklausel beschlossen. Man befürchtete, dass das Gesetz zur Leihmutterschaft im Knesset – dem israelischen Parlament – sonst keine Mehrheit finden würde.

Etai Pinkas-Arad feierte das Gerichtsurteil als einen «weiteren Schritt auf dem Weg zu einer vollständigen Gleichberechtigung für die LGBTIQ-Community und Tausende, die davon träumen Eltern zu sein». Der Politiker im Tel Aviver Stadtrat hatte gemeinsam mit seinem Ehemann Yoav geklagt, allerdings nicht aus Eigeninteresse: Die Männer sind bereits Väter dreier Töchter: 8-jährige Zwilinge und ein 4-jähriges Mädchen, die mit Hilfe von Leihmüttern aus Indien und Thailand zur Welt kamen. Im Herbst wurde er für eine dritte Amtszeit wiedergewählt.


Der 45-Jährige hatte fest an den Erfolg am höchsten Gericht geglaubt. Es wäre Zeit für Veränderung, sagte er gegenüber der MANNSCHAFT. Seit zehn Jahren habe sich an der rechtlichen Situation für LGBTIQ-Menschen nicht viel verbessert, nicht auf nationaler Ebene jedenfalls.

Bis anhin stand die Leihmutterschaft in Israel nur heterosexuellen Paaren und alleinstehenden Frauen offen, die selbst keine Kinder austragen können. Ein Komitee des Gesundheitsministeriums hatte jeweils beurteilt, ob ein Paar mit Kinderwunsch «qualifiziert» sei, und dann die Abmachung mit der Leihmutter bewilligt.

Wer vom Gesundheitsministerium abgelehnt wurde, konnte eine Leihmutter im Ausland suchen. Davon machten besonders auch gleichgeschlechtliche Paare Gebrauch. Im Januar beschloss Israel ein Abkommen mit Russland, das homosexuellen Paaren die Adoption von Kindern aus Russland untersagt (MANNSCHAFT berichtete).


 

 

 


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