EuGH: Polen diskriminiert homosexuelle Selbstständige
Ein Journalist und Aktivist hatte geklagt
Polen diskriminiert nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) homosexuelle Selbstständige. Das oberste EU-Gericht entschied am Donnerstag in Luxemburg, dass das EU-Antidiskriminierungsgesetz auch für Selbstständige gelte.
Daher dürfe die Zusammenarbeit mit einem Selbstständigen nicht wegen dessen sexueller Orientierung beendet werden. Andernfalls würde das EU-Antidiskriminierungsgesetz seiner Wirkung beraubt, so die Richter. Bislang ist es in Polen gestattet, einen Vertrag mit einem Selbstständigen wegen dessen sexueller Orientierung abzulehnen (MANNSCHAFT berichtete).
Hintergrund ist die Klage von Jakub, eines langjährigen freien Mitarbeiters des polnischen öffentlichen Fernsehsenders TVP. Im Dezember 2017 veröffentlichten er und sein Partner Dawid auf Youtube ein Weihnachtsmusikvideo, das für Toleranz gegenüber gleichgeschlechtlichen Paaren warb. Kurz danach teilte ihm der Fernsehsender mit, dass sein laufender Vertrag beendet worden sei und kein neuer geschlossen werde.
«Wir haben gegen TVP vor dem EU-Gerichtshof gewonnen!», verkündete das Paar auf Facebook. «Der EU-Gerichtshof hat unmissverständlich entschieden: Es gibt keinen Platz für Diskriminierung in der EU!»
Jakub verlangt vor einem polnischen Gericht Schadenersatz. Das Gericht muss den Fall nun entscheiden und dabei die Rechtsprechung des EuGH berücksichtigen.
Das Aktivistenpaar hatte 2019 in Portugal geheiratet. Doch dann entschied das Verwaltungsgericht in Warschau, dass es keine gesetzliche Grundlage gebe, die Ehe der beiden Männer anzuerkennen (MANNSCHAFT berichtete).
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