Deutschland blockiert mehr LGBTIQ-Diskriminierungsschutz in EU
Seit elf Jahren wird über die 5. Antidiskriminierungsrichtlinie verhandelt - auch Polen bremst
Die Bundesregierung blockiert weiterhin bei der Erarbeitung europaweiter Schutzniveaus, die u.a. queere oder behinderte Menschen betreffen – die Verhandlungen über die 5. Antidiskriminierungsrichtlinie der EU kommen nicht voran, erklärt Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik der Grünen Bundestagsfraktion.
Die 5. Antidiskriminierungsrichtlinie der EU (Titel: KOM (2008) 426 endg.) liegt seit 2008 vor und soll europaweite Regelungen zum Schutz bei einer Diskriminierung aufgrund einer Behinderung, der sexuellen Ausrichtung, des Alters, der Religion oder Weltanschauung schaffen. Menschen mit Beeinträchtigung werden noch immer benachteiligt – zum Beispiel wenn Gebäude oder Produkte nicht barrierefrei sind, oder behinderte Menschen aus Restaurants verwiesen werden. In ganz Europa soll ein einheitliches Mindestschutzniveau für behinderte Menschen gelten.
Wörtlich heisst es in der Richtlinie: «Ziel dieses Vorschlags ist die Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung außerhalb des Arbeitsmarktes. Es soll ein Rahmen für das Verbot der Diskriminierung aus diesen Gründen gesetzt und in der Europäischen Union ein einheitliches Mindestschutzniveau für Personen, die Opfer solcher Diskriminierung sind, festgelegt werden.
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Dieser Vorschlag ergänzt den bestehenden gemeinschaftlichen Rechtsrahmen, in dem das Diskriminierungsverbot aufgrund der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung lediglich in Beschäftigung, Beruf und Berufsausbildung Anwendung findet.»
Seit elf Jahren wird verhandelt, doch noch immer ist kein Kompromiss gefunden worden. «Erbärmlich» findet das Rüffer. «Gerade das EU-Recht kann Minderheiten am besten helfen. Auf meine Nachfrage antwortet die Bundesregierung lediglich, dass sie ihren ‚allgemeinen Vorbehalt‘ aufrecht erhalte und versteckt sich hinter den Vorbehalten anderer Länder.»
Rüffers hatte eine schriftliche Anfrage zum Stand der Dinge gestellt und gefragt: Welche Position nimmt die deutsche Bundesregierung in den Verhandlungen ein? In der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Stefan Zierke vom 27. Dezember 2018 auf die Anfrage Rüffers heisst es, es hätten sich bisher keine wesentlichen Veränderungen ergeben.
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«Substantielle Fortschritte und eine Einigung über grundsätzliche Fragen des Anwendungsbereichs sowie die Reichweite der Richtlinie konnten auch unter der österreichischen Präsidentschaft nicht erzielt werden. In den letzten Sitzungen der Ratsarbeitsgruppe wurden einige wenige Änderungsvorschläge im Text gegenüber dem letzten Entwurf diskutiert.»
Insbesondere seien die Vorschriften zur Mehrfachdiskriminierung sowie die Vorschriften in Bezug auf Menschen mit Behinderungen, darunter zur Zugänglichkeit und zu den angemessenen Vorkehrungen, spezifiziert worden. Auch an den grundsätzlichen Haltungen der Mitgliedstaaten gegenüber dem Richtlinienentwurf hätten sich keine wesentlichen Änderungen ergeben, so Zierke.
Auch Polen blockiert «Nach wie vor haben alle Delegationen allgemeine Prüfvorbehalte zu dem Vorschlag eingelegt. Drei Mitgliedstaaten (Tschechien, Dänemark und Grossbritannien) erhalten darüber hinaus Parlamentsvorbehalte aufrecht; Malta hat seinen Parlamentsvorbehalt aufgehoben. Daneben besteht ein allgemeiner Vorbehalt eines weiteren Mitgliedsstaats (Polen).»
Bei den Beratungen zur Antidiskriminierungsrichtlinie habe sich Deutschland weiterhin enthalten und damit den bekannten allgemeinen Vorbehalt aufrechterhalten. «Wegen des Einstimmigkeitserfordernisses ist derzeit – unabhängig von einer Positionierung Deutschlands – ein erfolgreicher Abschluss der Verhandlungen zum Vorschlag für eine Fünfte Antidiskriminierungsrichtlinie nicht absehbar», teilte Zierke mit.
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