Christa Markwalder: «Beginnen Sie mit den Hochzeitsplanungen»
Am 18. Dezember kommt es zur Schlussabstimmung in beiden Räten
Am 9. Dezember fand im Nationalrat die Differenzbereinigung bei der Ehe für alle statt. Die Schlussabstimmung zur Gesetzesvorlage folgt am 18. Dezember.
Der Nationalrat bestätigte die ständerätliche Version der Ehe für alle. Die Schlussabstimmung in beiden Räten erfolgt noch dieses Jahr am 18. Dezember. Danach beginnt die Referendumsfrist. Können die Gegner*innen – im Falle der Ehe für alle die EDU – innerhalb von 100 Tagen 50’000 Unterschriften sammeln, kommt es zur Volksabstimmung. Somit könnte das Schweizer Stimmbevolk voraussichtlich bereits im Sommer 2021 über die Ehe für alle abstimmen.
Keine Chance hatte der Minderheitsantrag von CVP-Nationalrat Philipp Bregy (VS), der einen Ausschluss lesbischer Paare von der Fortpflanzungsmedizin forderte. Dies, weil gemäss dem geltenden Fortpflanzungsgesetz eine künstliche Befruchtung nur dann zulässig sei, wenn Unfruchtbarkeit oder die Übertragungsgefahr einer schweren Erbkrankheit vorliege.
«Die Unfruchtbarkeit lässt sich nicht als unerfüllten Kinderwunsch definieren», sagte Bregy. «Da ist die Verfassung klar und lässt keinen Handlungsspielraum übrig. Die Einführung der Samenspende ist verfassungswidrig, unabhängig von der gewählten Auslegungsmethode.»
In ihrer Rede betonte FDP-Nationalrätin Christa Markwalder (BE) gegenüber ihrem Kollegen Bregy, dass die Rechtssicherheit hinsichtlich des Ehebegriffs sowie des Fortpflanzungsgesetzes gründlich abgeklärt worden sei.
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«Zentral ist die Liebe und der Wille, ein Leben lang zusammenzubleiben», sagte Markwalder. Sie zeigte sich zuversichtlich, dass die Ehe für alle sowohl die Schlussabstimmung am 18. Dezember als auch eine mögliche Volksabstimmung in 2021 meistern könne. «Viele gleichgeschlechtliche Paare haben diesen Tag sehnlichst erwartet. Ein paar Monate müssen Sie sich noch gedulden. Beginnen Sie mit den Hochzeitsplanungen.»
Als «unschöne Kröte, die es zu schlucken gilt», bezeichnete Markwalder die Anpassungen des Ständerats, der das Abstammungsrecht auf lesbische Ehefrauen beschränkte, die ihr Kind von einer offiziellen Samenspende in der Schweiz zeugen liessen. Bei Paaren, die über eine Klinik im Ausland oder über eine private Samenspende Eltern werden, soll nur die gebärende Mutter als Elternteil an Geburt anerkannt werden.
SP-Nationalrätin und Vorstandsmitglied der Lesbenorganisation LOS Tamara Funiciello (BE) wies in ihrer Rede darauf hin, dass die jetzige Vorlage eine Ungleichbehandlung von lesbischen Ehepaaren schaffe. Nur Kinder, die in einer Schweizer Klinik gezeugt worden seien, erhielten das Privileg auf zwei Elternteile. «Ein teures Privileg», sagt sie. «Aus finanziellen Gründen greifen Frauen auf eine private Samenspende zurück – auch weil das Kind so einen Bezug zum biologischen Vater erhält.»
«Wir sind hocherfreut darüber, dass die Ehe für alle noch in dieser Session den Sprung aus der parlamentarischen Phase schafft», sagt Salome Zimmermann, Präsidentin des nationalen Komitees «Ehe für alle» in einer Medienmitteilung. Die rasche Differenzbereinigung zwischen Stände- und Nationalrat sei eine wichtige politische Geste gegenüber der LGBTIQ-Community. «Wir sind uns bewusst, dass die Vorlage keine vollständige Gleichbehandlung von Kindern von Frauenpaaren bringt und wir erwarten deshalb, dass sämtliche Ungleichheiten im Rahmen zukünftiger Revisionen, wie jener des Abstammungsrechts, beseitigt werden und dadurch alle Kinder stärkt.» Das Komitee werde sich nun auf das angekündigte Referendum vorbereiten.
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