Weitere Diskriminierung von Regenbogenfamilien verhindern!
LSVD ruft Landesregierungen auf, das Adoptionshilfe-Gesetz im Bundesrat zu blockieren
Am 28. Mai hat der Bundestag das sogenannte Adoptionshilfe-Gesetz verabschiedet. Neben einigen positiven Aspekten verschärft das Gesetz die Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien im Verfahren der Stiefkindadoption. Die Stiefkindadoption ist für lesbische Paare die einzige Möglichkeit, die gemeinsame Elternschaft zu erreichen. Im Juli muss der Bundesrat noch dem Gesetz zustimmen.
Anlässlich des Muttertags am 10. Mai hat der LSVD zusammen mit All Out 53.500 Stimmen an Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) für eine sofortige Reform des Abstammungsrechts übergeben. Die Petition hat inzwischen über 61.000 Unterschriften. Ministerin Lambrecht habe diese aber bislang ignoriert.
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Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) in Baden-Württemberg fordert nun die Landesregierung auf, die Verschärfung der Diskriminierung für Regenbogenfamilien im Bundesrat zu stoppen. «Solange das Abstammungsrecht Zwei-Mütter-Familien ignoriert, müssen sie vom Adoptionshilfe-Gesetz ausgenommen werden. Es ist entwürdigend und im höchstem Masse diskriminierend, wenn der Co-Mutter durch Staat und Behörden erst einmal widersprochen wird, Mutter sein zu können», so Kerstin Fritzsche aus dem Landesvorstand des LSVD Baden-Württemberg.
In einem Schreiben an den Ministerpräsidenten Kretschmann hat der LSVD die Landesregierung gebeten, das geplante Gesetz nicht im Bundesrat passieren zu lassen.
«Wir hoffen, dass die Landesregierungen der Bevormundung und Diskriminierung von lesbischen Eltern im Bundesrat widersprechen und somit den Weg in den Vermittlungsausschuss freimachen werden. Im April hatte der LSVD den Mitgliedern des Familien- und Rechtsausschusses im Bundestag einen konkreten Formulierungsvorschlag unterbreitet, der die Verschärfung der Diskriminierung für lesbische Eltern verhindern würde. Leider hat die Grosse Koalition diesen Vorschlag ignoriert», so Fritzsche vom LSVD Baden-Württemberg weiter.
Auch der LSVD Berlin-Brandenburg will das Adoptionshilfe-Gesetz im Bundesrat verhindern. Vorständin Kristin Otto erklärt, man fordere den Regierenden Bürgermeister von Berlin und den Ministerpräsident von Brandenburg dazu auf, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu verweisen. «Wir wenden uns entschieden dagegen, dass die Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien im Verfahren der Stiefkindadoption weiter verschärft wird.»
Langwieriges Verfahren für Co-Mutter Wird ein Kind in eine heterosexuelle Ehe hineingeboren, ist automatisch der Ehemann der Vater, unabhängig davon ob er biologische Vater ist oder nicht. Bei lesbischen Ehepaaren ist das nicht so. Immer noch muss die Co-Mutter in einem langwierigen Verfahren ihre «Eignung» als Erziehungsberechtigte beweisen. Zu dieser ohnehin schon schwierigen Situation würde mit dem Adoptionshilfe-Gesetz eine weitere Zwangsberatung hinzukommen, bei der die Co-Mutter bis ins Kleinste ihre Lebens- und Einkommensverhältnisse offenlegen zu muss.
Das Adoptionshilfegesetz sieht unter anderem eine bessere Beratung von Adoptivfamilien und mehr Rechte für die Herkunftseltern vor. Zudem werden Auslandsadoptionen auf eigene Faust grundsätzlich verboten. Die Reform sei «ein wichtiger Schritt, um Familien bei der Adoption besser zu begleiten», so Familienministerin Franziska Giffey (SPD).
Gesetzlich noch zu klären ist ein Kind mit mehr als zwei Elternteilen. Im März 2019 hatte die damalige Justizministerin Katarina Barley (SPD) ein Reformvorhaben für die Mutterschaft vorgestellt. So sollte die lesbische Partnerin einer Frau, die ein Kind bekommen hat, als Mit-Mutter anerkannt werden (MANNSCHAFT berichtete). An der Regelung für schwule Väter wollte Barley jedoch nichts ändern. Ein Kind könne nicht mehr als zwei Elternteile haben, so die Idee dahinter. Das geht jedoch an der Realität vieler Regenbogenfamilien vorbei.
Kinder aus Regenbogenfamilien entwickeln sich gleich gut wie andere
Die Liberalen wollen Embryonenspenden und Leihmutterschaften legalisieren. Zudem sollten künftig bis zu vier Personen rechtlich Verantwortung für ein Kind übernehmen dürfen (MANNSCHAFT berichtete).
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