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Bayern wird wohl nicht gegen Eheöffnung klagen

Eheöffnung

Bayern will nach Informationen der dpa von seiner angestrebten Klage gegen die Ehe für alle abrücken. Das geht aus einer Vorlage für die Kabinettssitzung der Landesregierung am Dienstag hervor. Anlass sind zwei Rechtsgutachten, die die Staatsregierung in Auftrag gegeben hatte. Sie hatten zusammen 40.000 Euro gekostet.

Zwar gebe es weiterhin die Option, in Karlsruhe gegen das Gesetz zur Gleichstellung homosexueller Partnerschaften im Eherecht zu klagen, heißt es in der Kabinettsvorlage. „Allerdings sind nach einer Gesamtabwägung die Erfolgsaussichten als gering anzusehen.“ Die „besseren rechtlichen Gründe“ sprächen für die Zulässigkeit des Gesetzes und somit gegen eine Klage. Das endgültig letzte Wort hat aber das Kabinett.

Anlässlich der Entscheidung der CSU-Regierung erklärt Hannah Lea, Mitglied im Landesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands Bayern (LSVD):


Am Ende siegt Vernunft über das Ressentiment.

„Der Lesben- und Schwulenverband begrüßt die Entscheidung der bayerischen Staatsregierung, ihren Widerstand gegen die Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare aufzugeben. Am Ende siegt Vernunft über das Ressentiment. Das hat die bayerische Staatsregierung nun auch endlich Schwarz auf Weiß.“ (Dieser schwule CSU-Politiker wechselte wegen der homophoben Politik seiner Partei zur SPD.)
 
Die beiden Rechtsgutachten folgten der Argumentation des LSVD, dass Artikel 6 Grundgesetz nicht definiert, was eine Ehe ist. Folglich sei für das Ende der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare durch die Eheöffnung auch keine Grundgesetzänderung notwendig. „Die Eheöffnung bildet vielmehr den gesellschaftlichen Wandel ab, dass nicht das Geschlecht, sondern Liebe, Zusammenhalt und das Versprechen, in guten wie in schlechten Zeiten füreinander da zu sein, darüber entscheiden, ob man in Deutschland heiraten darf oder nicht“, so der LSVD.

Ein wichtiger Beitrag zur Wahrung des Rechtsfriedens in unserem Land

Der Staatssekretär und Bevollmächtigte des Landes Hessen für Integration und Antidiskriminierung Kai Klose (Grüne) erklärte:  Das ist eine gute Nachricht für viele Regenbogenfamilien. Es ist vor allem aber ein wichtiger Beitrag zur Wahrung des Rechtsfriedens in unserem Land.“

Ein wichtiger nächster Schritt müsse es nun sein, dass die Rechte von Kindern in allen Regenbogenfamilien gestärkt werden, indem das Abstammungsrecht der Verfassungswirklichkeit angepasst werde, so Klose. „Die Benachteiligung von Kindern in lesbischen Ehen muss von der neuen Bundesregierung beendet werden. Das Gutachten des Arbeitskreises Abstammungsrecht beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz aus dem Juli 2017 weist diesbezüglich die Richtung: Beide Mütter müssen von Geburt an gleichberechtigte rechtliche Eltern ihres Kindes sein können!“


Auch Volker Beck (Grüne), der als Vater der Eheöffnung in Deutschland gilt, begrüßte den Verzicht auf eine Klage.

 


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