Auch Selbständige sind vor LGBTIQ-Diskriminierung geschützt
Der Europäischen Gerichtshof hat sich zum Fall eines Journalisten in Polen geäussert
Diese Woche hat die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs in einer Einschätzung klargestellt: Selbständigen darf ein Auftrag nicht aufgrund ihrer sexuellen Orientierung verweigert werden.
Anlass für diese Einschätzung war die Klage eines freiberuflichen Mitarbeiters gegen einen öffentlich-rechtlichen polnischen Fernsehsender.
Nachdem der Mitarbeiter mit seinem Partner in einem YouTube-Video für mehr Toleranz gegenüber LGBTIQ geworben hatte, hatte der Sender nach siebenjähriger Kooperation die Zusammenarbeit mit ihm eingestellt.
Terry Reintke, die Co-Vorsitzende des überfraktionellen Zusammenschlusses «LGBTI Intergroup» im Europaparlament und stellvertretende Vorsitzende der Greens/EFA-Fraktion schreibt in einer Pressemitteilung: «Die Einschätzung des EuGh ist deutlich: In der EU ist kein Platz für Diskriminierung, niemand darf wegen sexueller Orientierung benachteiligt oder ausgegrenzt werden. Was in einer liberalen Gesellschaft eigentlich selbstverständlich sein sollte, wurde bestätigt: Auch Menschen in freien Beschäftigungsverhältnissen sind geschützt.» (MANNSCHAFT berichtete über eine neues Gesetz in Polen, das LGBTIQ-Themen an Schulen verbietet.)
«Wir müssen hier endlich vorankommen» Weiter teilt Reintke mit: «Die Einschätzung des EuGh zeigt überdies: Die EU-Mitgliedstaaten müssen jetzt das Diskriminierungsverbot ausweiten und endlich die fünfte Antidiskriminierungsrichtlinie voranbringen. Es kann nicht sein, dass der Rat die Richtlinie jetzt seit 14 Jahren blockiert. Wir müssen hier endlich vorankommen.»
Zum Hintergrund: Seit 2008 blockieren die Regierungen diverser Mitgliedstaaten – darunter auch unionsgeführte Bundesregierungen – die fünfte Antidiskriminierungsrichtlinie. Diese schreibt Gleichbehandlung auch in Bereichen außerhalb des Arbeitsmarktes fest und untersagt Diskriminierung aufgrund von Alter, körperlicher oder geistiger Einschränkung, sexueller Orientierung oder Religion.
Das könnte dich auch interessieren
Kommentar
Das Schwuz ist tot. Es lebe das Schwuz!
Nun ist es offiziell: Das Schwuz hat geschlossen, die letzte Party wurde gefeiert: Nach einer wechselvollen fast 50-jährigen Geschichte ist es nun vorbei. Aber nicht für immer, glaubt unser Autor.
Von Kriss Rudolph
News
Queer
Deutschland
Community
Kerstin Ott: «Nicht mehr zu rauchen, war am härtesten»
Kerstin Ott ist eine der erfolgreichsten Schlagerstimmen. Auf ihrem fünften Album «Für immer für dich» verbindet die 43-Jährige Lebensfreude, Melancholie und Sixties-Soul. Wir sprachen mit ihr über Heimwerken, Ehrgeiz und den Abschied von alten Süchten.
Von Steffen Rüth
Musik
Unterhaltung
Lesbisch
Deutschland
1 Jahr Selbstbestimmungsgesetz: «Unendliche Erleichterung»
Seit genau zwölf Monaten können Menschen ihren Geschlechtseintrag relativ unkompliziert ändern. Was die Queer-Beauftragte der Bundesregierung zur Resonanz sagt – und zum Fall Liebich.
Von Newsdesk/©DPA
News
TIN
Queer
Russland
Pussy-Riot-Aktivistin erschüttert mit Schilderungen von Straflager
Maria Aljochina Aljochina war 2012 nach einer gegen Putin gerichteten Protestaktion mit Pride-Flaggen in Moskau zu zwei Jahren Haft im Straflager verurteilt worden.
Von Newsdesk/©DPA
Queerfeindlichkeit
News
Aktivismus
Kultur