Widerstand von CDU und AfD: Flaggenverordnung wird liberalisiert
Regenbogenfahnen zum CSD in Mecklenburg-Vorpommern? Die FDP warnt vor «Wildwuchs», stimmt aber dafür
Bisher dürfen an Amtsgebäuden in Mecklenburg-Vorpommern nur sogenannte «hoheitliche» Flaggen wehen, wie die Deutschlandfahne, die Flagge der EU oder die des Bundeslandes. Künftig soll mehr möglich sein!
Der Landtag forderte die Schweriner Regierung am Donnerstag mit den Stimmen von SPD, Linker, Grünen und FDP auf, bei besonderen Anlässen auch das Aufziehen nichthoheitlicher Flaggen zu ermöglichen. Als Beispiel wurde die Regenbogenflagge am Christopher-Street-Day genannt, wenn an den Kampf sexueller Minderheiten um Gleichberechtigung erinnert wird.
Innenminister Christian Pegel (SPD) kündigte eine Umsetzung des Beschlusses im Laufe dieses Jahres an. «Unsere Idee ist es, den Bürgermeistern und Kommunalvertretern in den Kommunen mehr Selbstverantwortung zu überlassen, ob und welche Fahnen sie zu gesellschaftspolitischen Fragen an den Fahnenmasten vor den Rathäusern, beispielsweise am Christopher-Street-Day, hissen möchten», erklärte er in einer Mitteilung.
CDU und AfD stimmten dagegen. Die CDU-Innenpolitikerin Ann Christin von Allwörden sagte, an öffentlichen Dienstgebäuden sollten persönliche Bekenntnisse unterbleiben. Die Neutralität des Staates sei zu wahren. (MANNSCHAFT berichtete darüber, welche Rolle Regenbogenfahnen im letzten Bundestagswahlkampf spielten.)
Würde die Beflaggungsverordnung geändert, würden Tür und Tor für Flaggen aller möglichen Interessenvertreter an Amtsgebäuden geöffnet, warnte sie.
Neue Beflaggungsverordnung nicht zu offen gestalten Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, David Wulff, sagte, die Argumente der CDU seien nicht völlig von der Hand zu weisen. Die neue Beflaggungsverordnung sollte aus seiner Sicht deshalb nicht so offen gestaltet werden, dass Wildwuchs entstehe. (MANNSCHAFT berichtete darüber, dass der US-Botschafter in Moskau eine Regenbogenfahne als Zeichen gegen Hass und Ausgrenzung hisste.)
Bisher können andere als die hoheitlichen Flaggen an Amtsgebäuden nur dann aufgezogen werden, wenn das Innenministerium einen entsprechenden Antrag genehmigt. Anträge für das Hissen der Regenbogenflagge waren vor dem Regierungswechsel im vergangenen Herbst vom früheren Innenminister Lorenz Caffier (CDU) stets abgelehnt worden.
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