Verschärfte Diskriminierung von lesbischen Müttern abgewendet
In der Freitagssitzung hat der Deutsche Bundesrat dem Adoptionshilfe-Gesetz seine Zustimmung verweigert
Im Bundesrat wurde am Freitag eine weitere Diskriminierung von Regenbogenfamilien abgewendet. Die Grünen reklamieren den Erfolg für sich.
Es sei ein Erfolg der grün mitregierten Länder, dass der Bundesrat dem Adoptionshilfegesetz in seiner jetzigen Form, das «offensichtlich verfassungswidrig die Diskriminierung von Regenbogenfamilien verschärfen sollte», seine Zustimmung verweigerte, erklärten Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik, und Ulle Schauws, Sprecherin für Queer- und Frauenpolitik.
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Zwar ist eine Reform des Adoptionsrechts lange überfällig. Das Wohl und die Interessen von Kindern müssten dabei aber im Mittelpunkt stehen. Und tatsächlich gehe das vorgelegte Adoptionshilfegesetz in einigen Punkten in die richtige Richtung, hin zu mehr Offenheit und Begleitung bei Adoptionen. Allerdings hätten Ministerin Giffey und die CDU/CSU mit ihrer sturen Haltung dieses wichtige Gesetzgebungsverfahren zum Scheitern gebracht.
«Der erste grosse Fehler passierte im SPD-geführten Ministerium mit dem Verfassen eines Gesetzentwurfes, der die verfassungswidrige Diskriminierung von lesbischen Paaren verschärft. Danach blockierte die Union alle Versuche der Grünen, das Gesetz zu verbessern und in einer verfassungskonformen Fassung zu beschliessen.»
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Sowohl die Grüne Bundestagsfraktion als auch die Länder mit grüner Regierungsbeteiligung hätten sich konstruktiv an dem Gesetzgebungsprozess beteiligt und hätten dem Gesetz zur Adoptionshilfe ohne die Beratungspflicht für Zwei-Mütter-Familien auch zugestimmt. Leider habe die Koalition zunächst den Änderungsantrag der Grünen Bundestagsfraktion und dann die Vermittlungsversuche der grün mitregierten Länder abgelehnt.
Nun müsse das ganze Verfahren von vorne beginnen. «Wir als Grüne werden uns weiterhin für die längst überfällige Modernisierung des Adoptionsrechts einzusetzen. Gleichzeitig werden wir keinen diskriminierenden Regelungen zustimmen.»
Mit dem Erfolg ist allerdings lediglich die Verschärfung der bestehenden Diskriminierung abgewendet worden. Das geltende Abstammungsrecht benachteiligt weiterhin Kinder aus Regenbogenfamilien und muss dringend reformiert werden. Dazu hat das Bundesjustizministerium längst eine Reform versprochen. «Geschehen ist leider nichts, ausser dass ein Grüner Gesetzentwurf im Februar dieses Jahres von der Koalition abgelehnt wurde», so Schauws und Dörner.
Die aufwändige Stiefkindadoption belastet Zwei-Mütter-Familien und schafft Rechtsunsicherheit für das Kind.
Auch Jens Brandenburg, LGBTI-Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, findet die Ablehnung im Bundesrat erfreulich. «Die Grosse Koalition hätte die Kritik aus der Opposition und queeren Community nicht einfach ignorieren sollen. Regenbogenfamilien verdienen nicht weitere Hürden, sondern Respekt und Akzeptanz. Die aufwändige Stiefkindadoption belastet Zwei-Mütter-Familien und schafft Rechtsunsicherheit für das Kind.»
Die FDP fordert: Die Co-Mutter soll automatisch anerkannt werden, wenn der leibliche Vater sein Einverständnis erklärt hat. Das sei bei anonymen Samenspenden ohnehin schon implizit der Fall. Auch frühe Elternschaftsvereinbarungen und Mehrelternfamilien müssten endlich möglich werden. Es sei höchste Zeit für eine Modernisierung des Familienrechts, so Brandenburg.
Familienministerin Giffey (SPD) müsse nun zügig eine nicht-diskriminierende Regelung für das Adoptionshilfe-Gesetz finden, meint auch der LSVD. Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand, zeigt sich erleichtert, dass sich der Bundesrat einer Verschärfung der Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien verweigert hat.
Ja zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet Gebilligt hat der Bundesrat am Freitag dagegen das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet, das der Bundestag am 18. Juni verabschiedet hatte. Ziel ist es, die Strafverfolgung von Hasskriminalität im Internet zu verbessern. Dort und besonders in den sozialen Medien sei eine zunehmende Verrohung der Kommunikation zu beobachten – dies gefährde die Meinungsfreiheit, die der Staat mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu verteidigen habe, begründet der Bundestag seinen Beschluss.
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