Stiefkindadoption vereinfachen: Gut für Regenbogenfamilien

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Die Rechtskommission des Nationalrats hat sich an diesem Freitag Morgen für die erleichterte Stiefkindadoption ausgesprochen.

Die LGBTIQ-Dachverbände Transgender Network Switzerland (TGNS), die Lesbenorganisation Schweiz (LOS), der Dachverband Regenbogenfamilien und Pink Cross begrüssen diesen Fortschritt für zahlreiche Familien in der Schweiz. Sie freuen sich über die in der Kommission eingereichten Anträge, die das Verfahren einfacher und schneller machen sollen.

Wenn heute ein Kind in eine Regenbogenfamilie mit zwei Wunscheltern hineingeboren wird (beispielsweise bei einer privaten Samenspende), wird rechtlich gesehen nur der biologische Elternteil ab Geburt anerkannt. Der andere Elternteil muss – je nach Umständen – jahrelang warten, bis das Kindesverhältnis durch ein komplexes Adoptionsverfahren begründet wird. Dies umfasst insbesondere ein obligatorisches einjähriges Pflegeverhältnis sowie einschneidende Nachforschungen durch die Behörden. Während dieser Zeit bleibt das Kind verletzlich, da es nur einen rechtlichen Elternteil hat. Dies gefährdet die Sicherheit des Kindes und der Familie im Falle einer Trennung, eines Todesfalls oder anderer Schicksalsschläge.

Die vorgeschlagene Reform streicht die Voraussetzung einer einjährigen Pflegefrist vor Einreichung des Adoptionsgesuchs. Diese Änderung entspricht einer langjährigen Forderung der Regenbogenfamilien und stellt eine wesentliche Verbesserung dar. Allerdings hat der Bundesrat darauf verzichtet, weitere wichtige Punkte aus der Vernehmlassung aufzunehmen. Die RK-N korrigiert diese Entscheidung nun: Sie will gesetzlich verankern, dass Gesuche bereits vor der Geburt des Kindes eingereicht und das Verfahren innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen werden kann. Zudem soll auf das Kriterium des dreijährigen gemeinsamen Haushalts verzichtet und dafür der Ansatz einer auf Dauer angestrebten Elternschaft mit gemeinsamer Verantwortung für das Kind aufgenommen werden.

In der Praxis bedeutet dies ein deutlich kürzeres und weniger demütigendes Verfahren, bei dem die Kinder ab Geburt durch zwei Elternteile abgesichert sind. Muriel Waeger, Co-Geschäftsleiterin der LOS, zeigt sich erfreut: «Wir haben im Dezember eine Umfrage unter Regenbogenfamilien durchgeführt, die ihre eigenen Kinder adoptieren mussten. Das Fazit ist eindeutig: Die Verfahren sind nicht nur extrem langwierig, sondern auch willkürlich, da sie vom Wohnsitzkanton abhängen. Wir mussten feststellen, dass die Unterschiede zwischen den Kantonen massiv sind – in einigen Kantonen ist ein Abschluss innerhalb von zwei Monaten möglich, während andere 30 Monate benötigen. Diese diskriminierende Situation ist untragbar und wird sich nun glücklicherweise ändern.»

«Die heute vorgeschlagenen Massnahmen ermöglichen es Kindern, schneller einen vollständigen Rechtsschutz zu erhalten. Sie sind ein längst überfälliger Schritt, denn Kinder brauchen rechtliche Absicherung ab Geburt, ohne den Umweg über die Stiefkindadoption», reagiert Carmen Skalsky, Co-Mutter von drei Kindern und Co-Präsidentin des Dachverbandes Regenbogenfamilien.

Daniel Furter, Geschäftsleiter von Pink Cross, erinnert zudem: «Das Kindeswohl gebietet die Anerkennung von zwei Elternteilen ab Geburt. Für alle Wunscheltern, die zum Zeitpunkt der Geburt zusammenleben, sollte eine Abstammung ab Geburt vorgesehen werden. Die RK-N hat heute einen grossen Schritt in diese Richtung gemacht.» Dies würde dem Kind wesentliche Rechte garantieren, wie etwa den Familiennamen, das Bürgerrecht, die elterliche Sorge, Unterhaltsansprüche sowie Sozialversicherungs- und Erbansprüche.

Die LGBTIQ-Organisationen rufen den Nationalrat auf, ebenfalls einer umfassenden Vorlage zuzustimmen. «Die RK-N sendet ein starkes positives Signal: Sie erkennt die Notwendigkeit an, die rechtliche Situation von Regenbogenfamilien zu verbessern und den Schutz der Kinder rasch zu gewährleisten – ungeachtet der sexuellen Orientierung oder der Art der Zeugung durch die Eltern. Es ist nun entscheidend, dass der Nationalrat denselben Weg einschlägt», ergänzt Jann Kraus, Vorstandsmitglied von TGNS.

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