Urteil: Deutsche Bahn muss nicht-binäre Person korrekt ansprechen
Sonst droht hohe Geldstrafe
In einem Urteil, das an diesem Dienstag vom Oberlandesgericht Frankfurt/Main veröffentlicht wurde, wird die Deutsche Bahn dazu verpflichtet, zu unterlassen, eine nicht-binäre Person mit Herr oder Frau anzureden.
Das Urteil hat Signalfunktion, weil es bereits die zweite Instanz ist, die der Deutschen Bahn vorschreibt, Kund*innen nicht mehr ausschliesslich mit Mann oder Frau anzusprechen. Ausserdem kommen auf die Deutsche Bahn mögliche Strafzahlungen in Höhe bis zu 250.000 Euro bei jedem Ticketkauf zu, wenn die klagende Person weiter falsch angesprochen wird.
Die falsche geschlechtliche Anrede stellt einen Verstoss gegen das Verbot der Geschlechtsdiskriminierung dar. Dagegen können Betroffene Unterlassungsansprüche wie auch Schadensersatz und Entschädigungsansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geltend machen. Das Landgericht Frankfurt hatte entschieden, dass die Deutsche Bahn verpflichtet ist, die falsche Anrede zu unterlassen. Das Oberlandesgericht hat nun die Berufung, die die Deutsche Bahn eingelegt hatte, abgewiesen.
Notwendig ist die sprachliche Umstellung schon seit 2013, als die Möglichkeit eingeführt wurde, den Geschlechtseintrag zu streichen. Diese Notwendigkeit wurde abermals durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Dritten Option von 2017 und der darauf folgenden Änderung des Personenstandsgesetzes zum Januar 2019 unterstrichen.
Robin Nobicht hatte gemeinsam mit der Frankfurter Rechtsanwältin Friederike Boll erfolgreich gegen die Deutsche Bahn geklagt. Denn Nobicht wird beim Ticketkauf gezwungen, sich für die Anrede Frau oder Herr zu entscheiden. Nobicht ist jedoch nicht-binär, identifiziert sich also weder als Frau oder Mann.
Die Deutsche Bahn wurde nun vom Oberlandesgericht dazu angewiesen, ihre IT-Plattform so umzustellen, dass sie Nobicht nicht mehr falsch anredet. Ihr drohen andernfalls Strafzahlungen bis zu 250.000 Euro bei jedem Ticketkauf, bei dem sie Nobicht weiterhin falsch anredet.
Ich hoffe, dass auch andere Unternehmen sich von diesem Urteil dazu inspirieren lassen, ihre nicht-binären Kund*innen richtig anzusprechen.
«Es sind nicht alle Menschen weiblich oder männlich, das ist rechtlich schon lange anerkannt. Nicht-binäre Menschen sind gesetzlich besonders vor Diskriminierung geschützt. Die Deutsche Bahn besteht seit Jahren dennoch darauf, alle Menschen als Frau oder Herr anzusprechen. Die Deutsche Bahn verstösst dabei konsequent und wissentlich gegen geltendes Recht, und baut darauf, dass sich kein Mensch wehrt», so Nobicht.
«Dank dieses Urteils ist damit nun bald Schluss. Darüber bin ich froh, nicht nur für mich, sondern auch für alle anderen nicht-binären Menschen, die mit der Bahn fahren. Ich hoffe, dass auch andere Unternehmen sich von diesem Urteil dazu inspirieren lassen, ihre nicht-binären Kund*innen richtig anzusprechen.»
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