Trotz Verfolgung in Uganda: Bayern will schwulen Geflüchteten abschieben!

Die Begründung lässt aufhorchen

Adiri Lubega (l) mit Partner beim CSD vor dem Sub

Trotz Verfolgung in Uganda: Bayern will schwulen Geflüchteten abschieben! Adiri Lubegas Asylantrag lehnt das BAMF als «offensichtlich unbegründet» ab. Seine sexuelle Orientierung wird nicht anerkannt.

Der 33-Jährige gilt in München als gut integriert: Er spreche deutsch, arbeite, führe eine Beziehung und engagier sich ehrenamtlich. Die Geflüchtetenberatung im Sub, die Lubega betreut und seinen Fall nun öffentlicht macht, spricht von einem «gefährlichen Präzedenzfall». Lubega drohe in Uganda Lebensgefahr. Dort eins der extremsten Anti-LGBTIQ-Gesetze weltweit (MANNSCHAFT berichtete).

Trotz Verfolgung aufgrund seiner sexuellen Orientierung will das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den schwulen Ugander Adiri Lubega in seine Heimat abschieben. Das Schwul-Queere Zentrum betreut den jungen Mann seit etwa zwei Jahren. Dessen Asylantrag wurde vom BAMF als «offensichtlich unbegründet» abgelehnt. Eine Klage und ein Eilantrag blieben erfolglos.

Bislang, teilt die Geflüchtetenberatung im Sub mit, hat das BAMF Asylanträge von Klienten*innen in vergleichbaren Situationen in der Regel einfach als «unbegründet» abgelehnt. In solchen Verfahren können die Betroffenen ihre Angelegenheiten im Rahmen eines regulären Klageverfahrens persönlich vor dem Verwaltungsgericht darlegen. Im Fall von Lubega ist das nun aber nicht möglich: Weil dessen Antrag als «offensichtlich unbegründet» gilt, setzte das Verwaltungsgericht keinen Termin an, weil es hierzu rechtlich nicht verpflichtet ist. Lubega hatte deshalb erst gar keine Gelegenheit, seinen Fall persönlich vor Gericht vorzutragen

Adiri Lubega lebt seit 2024 in Deutschland. In Uganda wurde er wegen seiner Homosexualität verfolgt und inhaftiert, teilt die Geflüchtetenberatung mit. Dazu liegen Berichte vor. Dennoch wurde ihm der Schutz in Deutschland nun verweigert. Lubega ist aktuell aufgefordert, das Land zunächst freiwillig zu verlassen; andernfalls kommt die Abschiebung.

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