Kondom beim Sex entfernt – Bewährungsstrafe für Niederländer
«Stealthing» ist auch in anderen Ländern verboten
Zum ersten Mal ist in den Niederlanden ein Mann verurteilt worden, weil er beim Sex das Kondom entfernt hatte.
Der 28-Jährige erhielt am Dienstag eine Bewährungsstrafe von drei Monaten, wie ein Gericht in Dordrecht mitteilte. Vom Vorwurf der Vergewaltigung sprach es den Mann aber frei.
Es ist in dem Land der erste Fall des sogenannten «Stealthing» vom englischen Wort stealth, das Heimlichtuerei bedeutet. Wenn ein Sexualpartner das Kondom heimlich entfernt oder beschädigt, ohne Einwilligung des anderen, kann das als Missbrauch bewertet werden.
Der Mann hatte im Sommer 2021 mit einer Frau verabredet, beim Sex ein Kondom zu benutzen. Doch im Bett hatte er das Kondom heimlich wieder entfernt. Das Gericht hielt dem Mann vor, dass er die Frau dem Risiko ausgesetzt habe, dass sie sich mit einer Geschlechtskrankheit infiziert oder ungewollt schwanger wird. In einem anderen Fall in den Niederlanden wurde ein Mann dagegen aus Mangel an Beweisen freigesprochen.
Strafbar ist «Stealthing» auch in Deutschland: Aus einvernehmlichem Sex kann ein Verbrechen werden, wenn das Kondom gegen den Willen des Partners heimlich weggelassen oder abgezogen wird. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich in einem Beschluss (Az.: 3 StR 372/22) ausgeführt und sich damit erstmals ausführlich zu dem Phänomen geäussert. Dabei täuschen Männer ihrer Sexpartnerin oder ihrem Sexpartner vor, ein Kondom zu nutzen.
Im konkreten Fall hatte ein IT-Fachmann in seinem Schlafzimmer ein Kondom aus der Verpackung geholt und so getan, als würde er es benutzen. Die Frau drehte sich um und sah deswegen nicht, dass er es doch nicht übergestreift hatte. Ungeschützter Geschlechtsverkehr wäre für sie aber nicht in Frage gekommen, gab sie später glaubhaft zu Protokoll.
Das Düsseldorfer Landgericht habe dies zu Recht als sexuellen Übergriff gewertet, befand der BGH. Es spiele dabei auch keine Rolle, dass die Frau unmittelbar davor ungeschützten Oralverkehr mit dem Mann hatte. Es wäre sogar eine Verurteilung wegen Vergewaltigung in Frage gekommen, erläuterte ein BGH-Sprecher am Mittwoch.
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil des Landgerichts trotzdem auf, aber wegen eines Formfehlers an anderer Stelle: Das Landgericht habe es versäumt, dem Mann einen notwendigen rechtlichen Hinweis zu erteilen. Das Landgericht hatte den intensiven Nutzer von Dating-Portalen wegen mehrerer Sexualdelikte zu drei Jahren Haft verurteilt. Nun muss der Fall in Düsseldorf neu verhandelt werden.
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