Rechtsbeschwerde von trans Frau wegen Eheurkunde abgewiesen
Eine Frau aus Bayern hatte geklagt
Trans Menschen haben keinen Anspruch darauf, ihre neuen Vornamen in eine Eheurkunde schreiben zu lassen, wenn sie bei der Heirat noch anders hiessen. Das haben die obersten Zivilrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe im Fall einer trans Frau entschieden.
Andernfalls müsste eine sachlich unrichtige Urkunde ausgestellt werden, heisst es in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Die Richterinnen und Richter zeigen sich aber offen dafür, dass die Vornamen vor der Ehe ganz weggelassen werden könnten. (Az. XII ZB 189/20)
Die Klägerin aus Bayern hatte im Jahr 2000 geheiratet. Inzwischen ist «rechtskräftig festgestellt», dass sie weiblich ist, sie heisst jetzt Tobia Sara. Im Eheregister sind diese Änderungen eingetragen. Darüber hinaus wollte die Frau erreichen, dass ihr eine Eheurkunde ausgestellt wird, in der auch ihr Vorname vor der Ehe mit Sara Tobia oder Tobia Sara angegeben wird.
Das Standesamt und die Gerichte der Vorinstanzen hatten das abgelehnt. Zu Recht, entschied nun der BGH – eine Namensänderung nach dem Transsexuellengesetz entfalte keine Rückwirkung. Für den Zeitpunkt der Eheschliessung seien die männlichen Namen zutreffend.
Die Klägerin hatte nicht beantragt, dass das Feld dann zumindest frei bleiben soll. Deshalb musste der BGH nicht abschliessend klären, ob sie darauf einen Anspruch hätte. Die Richter*innen lassen für eine solche Lösung aber Sympathien erkennen: Der Verzicht auf die Angabe könne Betroffene davor schützen, Dritten gegen ihren Willen ihre trans Identität offenbaren zu müssen, schreiben sie. Und die Urkunde werde dadurch nicht falsch, sondern «allenfalls unvollständig».
Ein Urteil des BGH aus dem Jahr 2020 zur Änderung des Personenstandes hatte für viel Kritik gesorgt (MANNSCHAFT berichtete).
Seit Anfang des Jahres steht Mara Gomez bei Villa San Marcos unter Vertrag. Die 22-Jährige ist die erste trans Frau in der argentinischen Profiliga (MANNSCHAFT berichtete).
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