Parlamentarierin bezeichnet Putins Eheverbot als «irrsinnig»
Oksana Pushkina spricht sich im Fernsehen gegen den Kurs der russischen Regierung aus
Oksana Pushkina ist eine der wenigen – wahrscheinlich die einzige – russische Parlamentarierin, die sich gegen Wladimir Putins Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe und der Adoption ausspricht.
Oksana Pushkina gilt als eine der bekanntesten Parlamentarierin der russischen Staatsduma. Die ehemalige Fernsehmoderatorin setzt sich für HIV-positive Personen und Waisenkinder ein und bekämpft die Ungleichbehandlung der Frau am Arbeitsplatz. In einem Interview mit dem Sender TV Rain bezeichnete Pushkina das neue verfassungsrechtliche Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe als «ein absolut irrsinniges» Gesetz.
Man dürfe die sexuelle Orientierung nicht dazu verwenden, um Zivilrechte zu beschneiden, so Pushkina. Sie verwies auf den Artikel 19 der russsichen Verfassung, der allen Bürger*innen die gleichen Rechten und Pflichten zuschreibt.
Ihre Aussagen sind insofern brisant, als sie sich als einzige Parlamentarierin gegen den Kurs der russischen Regierung und des Kremlchefs Wladimir Putin ausspricht. Selbst die Stimmbevölkerung Russlands hat Pushkina gegen sich. Mit einer knappen Dreiviertelsmehrheit segnete die Wählerschaft am 1. Juli die neue Verfassung ab, die Putin das Regieren bis 2036 ermöglicht.
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Neben der Garantie, dass die Ehe nur zwischen Mann und Frau erlaubt bleibt, enthält die Verfassungsreform mehrere soziale Zusicherungen, darunter auch eine jährliche Anpassung der Renten. Das Verbot umfasst auch das Adoptionsrecht. Homosexuelle Personen und solche, die eine Geschlechtsangleichung absolviert haben, dürfen keine Kinder adoptieren.
Ehen zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren waren schon vor dem Referendum nicht möglich. Das neue Verbot hat symbolischen Charakter und soll die traditionelle Ehe verfassungsrechtlich verankern. Im Abstimmungskampf hatte Putin betont, dass die Ehe nicht geöffnet werde, solange er an der Macht ist.
Seit 2013 ist in Russland das «Propagandaverbot für Homosexuelle» in Kraft. Wer sich in Russland öffentlich und in Anwesenheit von Minderjährigen positiv über LGBTIQ-Themen äussert, macht sich strafbar. Demnach sind auch Prideanlässe, darunter vor allem Demonstrationsumzüge im öffentlichen Raum, verboten.
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2017 bezeichnete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR das «Propagandaverbot» als menschenrechtswidrig (MANNSCHAFT berichtete). Es verletze die Demonstrationsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger, die in Artikel 11 der Menschenrechtskonvention festgehalten ist. Zudem hätte die Bevölkerung Russlands gemäss Artikel 14 das Recht, «nicht diskriminiert zu werden.» Das Urteil gilt für Russland als Unterzeichner der Menschenrechtskonvention zwar als wegweisend, kann vom EGMR allerdings nicht durchgesetzt werden.
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