Nacktfotos von Schülern erschlichen: Urteil gegen Grazer Lehrer
Er soll mit gefälschten Social-Media-Profilen gearbeitet haben
Ein ehemaliger Leherer aus Graz stand vor Gericht, weil er Nacktfotos seiner teils minderjährigen Schüler gesammelt hat. Nun folgte das Urteil.
Der 40-Jährige wurde für schuldig befunden, das Vertrauen der Jugendlichen auf «perfide und widerwärtige Weise» missbraucht zu haben. Er habe sich auf Social Media als Mädchen ausgegeben und sich so die Inhalte erschlichen.
Ein technischer Sachverständiger berichtete während des Prozesses, dass auf sichergestellten Datenträgern des Angeklagten rund 6'000 Fotos und Videos mit sexuellem Inhalt gefunden wurden, von denen mindestens 58 Aufnahmen minderjährigen Schülern zugeordnet werden konnten.
Der Mann hatte an den Verhandlungstagen einige der Vorwürfe gestanden, stritt aber ab, dass er Jugendliche auch angefasst hätte. Ausserdem sollen die Opfer alle über 14 Jahre alt gewesen sein. Das allerdings hinterfragten die Schöffen, aufgrund kontradiktierenden, teilweise sehr detaillierten Angaben der Betroffenen.
Ein psychiatrischer Sachverständiger diagnostizierte bei dem Angeklagten Pädophilie und eine Neigung zu pubertierenden Jungen. Aufgrund des umfassend ausgeformten Systems und der Verschleierung, die der Beschuldigte über Jahre hinweg angewendet hat, sei die Erkrankung «weit entfernt vom reinen Downloaden». Er empfahl basierend auf der festgestellten schweren psychischen Störung die Unterbringung im Massnahmenvollzug.
Das Gericht entschied sich letztlich für zwei Jahre und neun Monate in Haft und die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig.
Richterin Julia Riffel begründete das Urteil mit der Glaubwürdigkeit der Aussagen der Schüler und der «heimtückischen Vorgehensweise» des Angeklagten. Der Verurteilte habe «null Empathie gezeigt und wie ein Puppenspieler agiert». Der ehemalige Lehrer wurde in fast allen Anklagepunkten schuldig gesprochen, darunter sexueller Missbrauch von Unmündigen, Missbrauch von Autorität, versuchte Nötigung, Erpressung und Täuschung.
Der Angeklagte selbst erklärte: «Es tut mir leid. Was ich getan habe, ist unglaublich – ich habe an der Schule einen Scherbenhaufen hinterlassen». Er bat um drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Stellungnahme ab.
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