Mögliche Leihmutterschaft: Landeskirche Braunschweig geht in Berufung
Der Kantor hatte im März seinen Job verloren
Im Streit um die mögliche Inanspruchnahme einer Leihmutter durch einen bekannten Domkantor geht die evangelische Landeskirche Braunschweig in die nächste Instanz.
Beim Landesarbeitsgericht Niedersachsen sei Berufung gegen das Urteil des Braunschweiger Arbeitsgerichts eingelegt worden, teilte die Kirche am Donnerstag mit. Im September hatte das Arbeitsgericht die Kündigung des Kirchenmusikers Gerd-Peter Münden für unwirksam erklärt und eine Weiterbeschäftigung bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens verlangt (MANNSCHAFT berichtete).
Die Kirche hatte den 56-jährigen Münden im März entlassen, weil er mit seinem Partner eine Leihmutterschaft in Anspruch nehmen wollte, die nach Auffassung der Landeskirche kommerzieller Art ist. Dagegen klagte der bekannte Kirchenmusiker und bekam in erster Instanz Recht. Die Kammer entschied, dass sich der Kantor lediglich einen Denkprozess offengehalten habe und konnte darin keinen schwerwiegenden Pflichtverstoss und keine rechtliche Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung erkennen.
Im Berufungsverfahren werde noch einmal ausführlich dargelegt, welche konkreten Schritte Münden unternommen habe, um eine kommerzielle Leihmutterschaft in Kolumbien zu beauftragen, hieß es nun von der Kirche. «Wir halten daran fest, dass Kinder nicht zum Gegenstand eines Warengeschäfts gemacht werden dürfen», sagte Oberlandeskirchenrat Christoph Goos.
«Ich bin unglaublich glücklich und dankbar dafür, dass wir in einem Rechtsstaat leben», hatte Münden nach dem ersten Urteil gesagt. Ein paar Monate zuvor waren Gedankenspiele des homosexuellen Paares bekannt geworden, sich per Leihmutterschaft möglicherweise seinen Kinderwunsch zu erfüllen.
In Braunschweig ist der Fall seitdem Stadtgespräch. Münden gilt wegen seines bundesweit erfolgreichen Schulprojekts «Klasse! Wir Singen» als überregional bekannt.
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