Liechtenstein will queere Eltern bei Adoptionen gleichstellen
Der LGBTIQ-Verein FLay zeigt sich «hoch erfreut»
Gute Nachrichten für Regenbogenfamilien: Die Regierung in Liechtenstein hat diese Woche die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) und des Partnerschaftsgesetzes verabschiedet.
Damit komme die Regierung nach eigenen Angaben dem Willen des Landtages nach, homo- und heterosexuelle Paare im Adoptionsrecht gleichzustellen, berichtet das Volksblatt. Eine Ehe für alle gibt es in dem Land aber immer noch nicht. Und noch vor eineinhalb Jahren hatte Fürst Hans-Adam II. Schwule mit Pädophilen verglichen (MANNSCHAFT berichtete).
Der Staatsgerichtshof hatte im Mai 2021 entschieden, dass die Unzulässigkeit der Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare gegen Art. 8 in Verbindung mit Art. 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verstösst. Aufgrund dessen hob der Staatsgerichtshof Art. 25 des Partnerschaftsgesetzes auf. Die Rechtswirksamkeit der Entscheidung wurde um ein Jahr nach Kundmachung aufgeschoben.
Die Regierung hat in Folge dieser Entscheidung des Staatsgerichtshofes eine Vorlage zur Einführung der Stiefkindadoption für Eingetragene Partner*innen und Lebensgefährt*innen ausgearbeitet. Im Zuge der Zweiten Lesung der Vorlage im Landtag im Mai 2022 wurde der neu geschaffenen Bestimmung im Partnerschaftsgesetz zur Stiefkindadoption eingetragener Partner*innen zugestimmt, der Ausschluss von Eingetragenen Partner*innen vom Recht auf gemeinsame Adoption und Fortpflanzungsmedizin wurde abgelehnt. Artikel 25 des Partnerschaftsgesetzes soll noch im Juli 2022 ersatzlos entfallen.
Der LGBTIQ-Verein FLay, der auch die Pride organisiert, zeigt sich «hoch erfreut»: Die Ankündigung stimmt uns «hoffnungsvoll, dass mit den vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen die angekündigte Gleichstellung in Bezug auf die Adoptionsmöglichkeiten für gleichgeschlechtliche Paare tatsächlich vollumfänglich erzielt wird».
Die Anpassung an die Realität sei gerade hinsichtlich des viel strapazierten Begriffes «Kindeswohl» dringend notwendig – schliesslich sollten Kinder aus Regenbogenfamilien dieselben Rechte geniessen wie alle anderen. Man werde die Sommermonate nun dazu nutzen, den Vernehmlassungsbericht gründlich zu studieren, und eine ausführliche Stellungnahme einbringen.
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