++ Ermittlungen gegen Lang ++ Mainz-Kapitän homophob beleidigt ++
Die LGBTIQ News: kurz, knapp, queer
Für den schnellen Überblick: Unsere LGBTIQ News aus Deutschland ab dem 14. Januar 2022.
++ Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Lang ++
Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Anfangsverdachts der Untreue gegen den gesamten Bundesvorstand der Grünen. Ein Grünen-Sprecher erklärte: «Es geht dabei um die Mitwirkung der Mitglieder des Bundesvorstandes an Beschlüssen zur Auszahlung von sogenannten ,Corona-Boni‘, die – wie bereits bekannt – 2020 an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesgeschäftsstelle und zugleich an den Bundesvorstand gezahlt worden waren.» Die Mitglieder hätten die Boni inzwischen zurückgezahlt.
Zum Grünen-Vorstand gehört neben den Parteichefs Annalena Baerbock und Robert Habeck u.a. auch Ricarda Lang. Sie war im September als erste offen bisexuelle Abgeordnete in den Bundestag eingezogen (MANNSCHAFT berichtete). Nun will sie Bundesvorsitzende werden. Vor allem Lang können die Ermittlungen der Staatsanwälte schaden, schreibt der Spiegel.
++ Mainz-Kapitän homofeindlich beleidigt ++
Mainz-05-Kapitän Moussa Niakhate ist während des Pokalspiels beim VfL Bochum von VfL-Fans offenbar homophob beleidigt worden, wie Bild berichtet. Bei dem Spiel am Dienstagabend waren im Bochumer Stadion nur 750 Fans der Gastgeber zugelassen.
Niakhate wurde demnach u.a. als «schwule Sau» beschimpft. Ein anderer Fan habe während der Partie auch «Brich ihm die Beine» geschrien. Unklar sei, ob der Kapitän die Rufe wahrgenommen habe. Bochums Sicherheitschef Andreas Rösner will von den Vorfällen nichts mitbekommen haben.
++ 500 Euro Strafe für Beleidigung als «Schwuchtel» ++
Nach wiederholten Beleidigungen und einer Bedrohung wurde ein homophober 68-Jähriger am Donnerstag am Amtsgericht Passau verurteilt. Wiederholt hatte er den Grünen-Politiker Stefan Lindauer beleidigt, der nun hofft, dieses Kapital endlich abschliessen zu können. «Besonders geschockt bin ich über die fehlende Reue, die fehlende Entschuldigung und Bekenntnis eine solche Tat erneut zu begehen», erklärte er auf Instagram.
Das Amtsgericht verurteilte den Angeklagten zu 6 Monaten Freiheitsstrafe, die ausgesetzt wird auf 3 Jahre Bewährung und eine Geldstrafe von 500 Euro.
++ Landtag gedenkt homosexueller NS-Opfer ++
Die Stiftung Bayerische Gedenkstätten und der Bayerische Landtag begehen am Mittwoch, 26. Janaur in Flossenbürg einen gemeinsamen Gedenkakt zu Ehren der Opfer des Nationalsozialismus. Wie die Stiftung mitteilte liegt der thematische Schwerpunkt in diesem Jahr auf Menschen, die auf Grund ihrer sexuellen Orientierung verfolgt wurden.
Karl Freller, Direktor der Stiftung Bayerische Gedenkstätten und Landtagspräsidentin Ilse Aigner haben sich deshalb entschieden, das Gedenken in der KZ-Gedenkstätte Flossenbürg abzuhalten, wo auch eine Steinstele zum Gedenken an die homosexuellen Opfer eingeweiht wird. Neben Landtagspräsidentin Aigner und Stiftungsdirektor Freller wird auch der Bildhauer der Stele, Bastian Brauwer, bei der Veranstaltung sprechen.
++ LGBTIQ-Stele geschändet ++
Zwei Mal innerhalb von sechs Monaten wurde der Mainzer Gedenkort geschändet. Der Queer-Beauftragte des Landes, David Profit (Grüne), erklärte: «Wir gedenken hier Männern, die nach Paragraf 175 Strafgesetzbuch verurteilt wurden und lesbische Frauen und transidenten Menschen, die in der NS-Zeit in Einzelfällen in Konzentrations- und Vernichtungslager abtransportiert wurden. Sie wurden nun wiederholt angegriffen.»
Der Landesbeauftragte verurteilte diese Taten aufs Schärfste. «Der Staat muss diese Straftaten mit aller Härte verfolgen und die Täter zur Rechenschaft ziehen.» Profit dankte der Stadt Mainz, die nach erfolgte Beweisaufnahme die Stele wieder gereinigt habe.
++ Urteil im Kannibalismus-Prozess noch nicht rechtskräftig ++
Der Angeklagte habe über seine Verteidigerinnen Revision gegen das Urteil des Landgerichts Berlin eingelegt, teilte eine Sprecherin am Freitag auf Anfrage mit. Die Richter hatten den 42-Jährigen vor einer Woche wegen Mordes sowie der Störung der Totenruhe zu lebenslanger Haft verurteilt. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, was eine Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausschliesst (MANNSCHAFT berichtete).
Der Angeklagte hatte die Tat im Prozess bestritten. Die Verteidigung plädierte daher auf Freispruch. Das Gericht hatte es jedoch als erwiesen angesehen, dass der Lehrer am 6. September 2020 in seiner Wohnung in Berlin-Pankow einen 43 Jahre alten Monteur tötete, «um seine Kannibalismus-Fantasien auszuleben». Die Männer hatten sich zuvor über ein Dating-Portal zum Sex in der Wohnung des Lehrers verabredet. Nach dem Mord hatte der Täter laut Urteil die Leiche zerteilt und die Teile an verschiedenen Orten in Berlin abgelegt. (dpa)
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