Lesbische Mutter diskriminiert – Gericht verurteilt Polen
Grund war ihre Beziehung zu einer anderen Frau nach der Trennung von ihrem Mann
Eine lesbische Frau, der das Sorgerecht für ihr Kind entzogen wurde, hat ihr Heimatland Polen erfolgreich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verklagt.
Die sexuelle Orientierung der Frau sei bei dem Sorgerechtsstreit durchgehend thematisiert worden, erklärte das Strassbourger Gericht am Donnerstag (Az. 20741/10). Die polnischen Richter hätten die Frau wegen ihrer Beziehung zu einer anderen Frau diskriminiert und ihr Recht auf Privatleben verletzt. Polen muss nun 10 000 Euro Entschädigung an die Frau zahlen.
Die Frau hatte sich gerichtlich dagegen gewehrt, dass sie nach der Trennung von ihrem Ehemann das Sorgerecht für ihr jüngstes Kind verloren hatte. Bei Anhörungen in Polen war sie laut Gericht zu ihrem Sexualleben mit ihrer neuen Partnerin befragt worden. Expert*innen legten ihr nahe, ihre Partnerin vom Familienleben auszuschliessen, dann könne sie das Sorgerecht behalten. All das zeige, das die Frau von den polnischen Richter*innen anders behandelt wurde, als eine heterosexuelle Mutter behandelt worden wäre, urteilte das Gericht.
Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Polen hat drei Monate Zeit, dagegen vorzugehen.
Auch wenn Polen immer wieder gegen EU-Recht verstösst: Die nationalkonservative Regierungspartei PiS hat sich in einer Resolution zur EU-Mitgliedschaft des Landes bekannt und einen Austritt ausgeschlossen. «Wir möchten, dass Polen Mitglied der EU ist und ein souveräner Staat bleibt», heisst es laut Nachrichtenagentur PAP in dem Papier, das die Parteiführung am Mittwoch verabschiedete. «Dagegen schliessen wir die Möglichkeit eines Polexits aus.» Wenn der PiS die Absicht eines EU-Austritts unterstellt werde, sei dies «verlogene Propaganda» der Opposition.
Damit reagierte die PiS-Führung auf eine Debatte in der polnischen Öffentlichkeit, die mehrere hochrangige Parteivertreter mit Anspielungen auf einen möglichen EU-Austritt losgetreten hatten. So hatte PiS-Fraktionschef Ryszard Terlecki in der vergangenen Woche auf den Brexit verwiesen und gesagt, auch Polen müsse über «drastische Schritte» nachdenken (MANNSCHAFT berichtete).
Auch in Deutschland wurde bis in die 90er Jahre Frauen das Sorgerecht für ihre Kinder aberkannt, wenn bei einer Scheidung bekannt wurde, dass sie eine lesbische Beziehung eingegangen waren (MANNSCHAFT berichtete). Der LGBTI-Sprecher der FPD, Brandenburg, hat kürzlich die Bundesregierung befragt, ob eine Entschädigung der betroffenen Mütter zu erwarten sei. Antwort: derzeit nicht (MANNSCHAFT berichtete).
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