Leihmutterschaftskind hat Recht auf Anerkennung beider Väter
Ein Schweizer Männerpaar hatte geklagt
RKL-Präsident Helmut Graupner vertrat das Kind vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). In seinem jetzt verkündeten Urteil stellt der Gerichtshof fest: Die Schweiz hat durch die Verweigerung der Anerkennung beider Wunscheltern das Kind in seinem Recht auf Familienleben verletzt.
Ein Schweizer Männerpaar, das in eingetragener Partnerschaft lebt, wurde 2011 mit Hilfe einer Leihmutterschaft gemäss den kalifornischen Gesetzen Eltern eines Kindes. Obwohl das zuständige US-Gericht die beiden Männer als die Elternteile des Kindes bestimmt, hat das Schweizer Bundesgericht im Mai 2015 in einem knappen 3:2-Entscheid dem nicht-genetischen Vater die Anerkennung als rechtlicher Elternteil verweigert. Nur der genetische Vater wurde in das Personenstandsregister eingetragen.
Anders als das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen verweigerte das Bundesgericht die Anerkennung der Entscheidung des US-Gerichts. Bezüglich der Leihmutter hingegen erkannte das Schweizer Höchstgericht das US-Urteil an: sie ist auch in der Schweiz nicht als Mutter anerkannt mit der Folge, dass das Kind, das US-Schweizer Doppelstaatsbürger ist, in der Schweiz daher, anders als in den USA, rechtlich nur einen Elternteil hatte (gespaltene Elternschaft).
Die beiden Väter, vertreten durch Rechtsanwältin Karin Hochl aus Winterthur, und das (von einer gerichtlich bestellten Kuratorin repräsentierte) Kind, vertreten durch Rechtsanwalt, Helmut Graupner aus Wien, Präsident des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) und Co-Coordinator der European Commission on Sexual Orientation law (ECSOL, haben Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erhoben.
In dem am Dienstag verkündeten Urteil, dem ersten Urteil des EGMR zu gleichgeschelchtlicher Elternschaft bei Leihmutterschaftskindern, erkannte der EGMR, dass das Kind (anders als seine beiden Väter) in seinem Recht auf Familienleben verletzt wurde. Durch die Verweigerung der Anerkennung der Elternschaft des nicht-genetischen Elternteils hatte die stabile faktische Elternschaft keine Entsprechung im Rechtlichen und das Kind beispielsweise keine Erb-, Unterhalts- und Fürsorgerechte gegenüber diesem Elternteil.
Das 1991 gegründete Rechtskomitee LAMBDA (RKL) arbeitet überparteilich und überkonfessionell für die umfassende Verwirklichung der Menschen- und Bürgerrechte gleichgeschlechtlich l(i)ebender, von trans und inter Menschen.
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