Schwuler Sohn klagt an: Wurde misshandelt und zwangsverheiratet
Der 23-Jährige hatte bei der Polizei Anzeige gegen seinen Vater erstattet
Ein 49-jähriger Mann musste sich vorm Landesgericht Korneuburg in Niederösterreich wegen schwerer Vorwürfe seines heute 23-jährigen Sohns verantworten.
Laut Bericht in den Niederösterreichischen Nachrichten (NÖN) soll es sich bei dem Mann um einen «Bosnier muslimischen Glaubens» handeln, dessen Sohn homosexuell ist.
Der Vater habe – laut Anklage von Staatsanwältin Andrea Zach – 2010 begonnen, seinen damals minderjährigen Sohn «mit Gürtel oder Peitsche im Familienhaushalt in Gänserndorf zu schlagen», wo der Sohn bis 2020 wohnte.
«Da ist nichts dran» Jetzt kam der Mann wegen des «Verbrechens der Zwangsheirat, der schweren Erpressung, der jahrelangen fortgesetzten Gewaltausübung und der versuchten schweren Nötigung» vor einen Schöffensenat, heisst es.
Die Anklage argumentierte, dass die Homosexualität seines Sohnes nicht mit den religiösen Überzeugungen des Vaters in «Einklang» zu bringen gewesen sei. Das sei demnach die Begründung für sein Verhalten.
Verteidiger Peter Philipp konterte: «Da ist nichts dran.» Fünf Zeug*innenen, alles Familienangehörige, könne die Verteidigung vorbringen – zum Vorteil seines Mandanten, schreibt die NÖN. Am Ende stehe die reine «Frage der Beweiswürdigung», so der Verteidiger.
Das machte Philipp bereits beim Anklagepunkt der Zwangsheirat deutlich. Die inkriminierte Eheschliessung aus dem Jahr 2021 sei bereits die dritte des jungen Mannes, so die Verteidigung. Aus dieser Verbindung gingen demnach zwei Kinder hervor.
«Paukenschlag des Verfahrens» Bei den von Philipp avisierten Zeug*innenenaussagen konnte keines der weiteren drei Kinder, auch nicht die Noch-Ehefrau des 23-Jährigen bzw. dessen Mutter, irgendeine Form von Misshandlung bestätigen.
Und dann kam, laut NÖN, der «Paukenschlag des Verfahrens», als der 23-jährige Sohn in den Zeugenstand gerufen wurde. Denn: «Er sagte nichts.» Stattdessen habe er von dem ihm als Verwandten zustehenden Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Über mögliche Gründe dafür berichten die NÖN nicht. Weitere Details zum Verfahren wurden auch nicht genannt.
Ohne Aussage des vermeintlichen Opfers gäbe es jedoch keine Basis für eine Anklage, heisst es. Entsprechend kam es zu einem Freispruch für den Vater, der seit 14. Dezember letzten Jahres wegen der polizeilichen Anzeige seines Sohns in Untersuchungshaft gesessen hatte.
Mit ihrer Frühjahrsausstellung «The Beauty of Diversity» setzt die Albertina Modern ein Zeichen gegen Rassismus und Queerfeindlichkeit (MANNSCHAFT berichtete).
Das könnte dich auch interessieren
Österreich
W. H. Auden und der Wiener Callboy
Sensationsfund: Geheime schwule Liebespost entdeckt.
Von Newsdesk Staff
News
Geschichte
Kunst
People
News
Weltweit mehr Hass auf LGBTIQ-Menschen – neuer Bericht schlägt Alarm
Es geht auch gezielt um Online-Kampagnen, diskriminierende Gesetzesinitiativen und mediale Hetze.
Von Newsdesk Staff
TIN
Soziale Medien
International
Serie
«Boots» bringt das Pentagon gegen sich auf – und verdoppelt Netflix-Views
Ein Sprecher nennt die Erfolgsserie «Woken Müll» und sorgt damit: für gigantische Streamingzahlen.
Von Newsdesk Staff
Unterhaltung
News
Community
«Schlachteplatte Reloaded»: Die Causa Jurassica Parka spaltet die Szene
Besonders nachdem jetzt auch noch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil von 2023 zu Kinderpornografie bekannt wurde.
Von Newsdesk Staff
News
Drag
Porno
Soziale Medien
People