Mann schubste Sexpartner in eine Schlucht: Freiheitsstrafe rechtskräftig

Das höchste Schweizer Gericht folgt der Begründung des Urteils der Vorinstanz

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Symbolbild

Eine Freiheitsstrafe von über 17 Jahren gegen einen Mann aus dem Berner Oberland ist rechtskräftig. Dies geht aus dem nun publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Im Mai 2019 wurde im Gornernbach im Kiental ein toter Afghane gefunden. Die Ermittelnden fanden Hinweise, dass er mit dem Angeklagten in Kontakt gestanden hatte. Im Herbst desselben Jahres fiel ein weiterer Afghane in dieselbe Schlucht.

Die Freiheitsstrafe von 17 Jahren und sechs Monaten gegen den verurteilten Mann aus dem Berner Oberland ist rechtskräftig. Das Bundesgericht habe seine Beschwerde abgewiesen und damit das Urteil des Berner Obergerichts bestätigt, berichtet der SRF. Das Obergericht verurteilte den Beschwerdeführer im Juli 2024 wegen versuchter Tötung und vorsätzlicher Tötung.

Das Bundesgericht hat seine Beschwerde abgewiesen. Er hatte zwei junge Afghanen, die er für sexuelle Dienste bezahlte, in eine Schlucht gestossen.

Das Berner Obergericht verurteilte den Beschwerdeführer im Juli 2024 in einem Indizienprozess wegen versuchter Tötung und vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren und 6 Monaten. Im Mai 2019 stiess der 68-Jährige einen jungen Afghanen im Kiental in eine Schlucht. Das Opfer starb aufgrund seiner Verletzungen.

Im November desselben Jahres fuhr der Verurteilte abermals mit einem jungen afghanischen Mann in dieselbe Gegend und stiess ihn in die Schlucht oberhalb des Gornerbachs. Diesmal überlebte das Opfer und wurde am Tag drauf durchnässt und unterkühlt an einer Strasse gefunden und gerettet.

Der Verurteilte hatte in seiner Beschwerde im Wesentlichen die Beweiswürdigung und die Rekonstruktion der Tatabläufe kritisiert. Doch das höchste Schweizer Gericht mochte seinen Argumenten nicht folgen. Vielmehr wurde die Begründung des Urteils der Vorinstanz bestätigt.

Der Täter musste sich vor Gericht auch schon wegen diverser Sexualdelikte mit Kindern und Minderjährigen gegen Entgelt verantworten. Er hat diese auch teilweise gestanden.

Zwei queerfeindliche Angriffe beschäftigen die Polizei in Berlin. Sie trugen sich in Kreuzberg und Mitte zu (MANNSCHAFT berichtete).

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