Katholische Organisationen kritisieren Eheöffnung in Österreich
"Institut für Ehe und Familie" hält Nichthandeln der Regierung für "schlechteste Option"
Das war nicht anders zu erwarten nach dem Gezerre um die Eheöffnung in Österreich: Die Einigung der Regierungsparteien, keine eigene Regelung im Zuge der Gesetzgebung auf den Weg zu bringen, stößt auf Kritik von katholischen Organisationen: „Die Argumente der Regierung überzeugen nicht“, so das Institut für Ehe und Familie (IEF) in einer Pressemitteilung am Montag, Man sieht offebar weiterhin einen politischen Gestaltungsraum im Blick auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH). Kritik an der Haltung der Regierung kommt auch vom Österreichischen Cartellverband (ÖCV), der in der ab Jahresbeginn geltenden Rechtslage Handlungsbedarf im Blick auf den Schutz von Kindern sowie auf das Thema Leihmutterschaft sieht.
„Die von der Regierung vorgebrachten Argumente überzeugen nicht“, hielt Stephanie Merckens vom IEF fest. Es sei zwar offenkundig gewesen, dass eine parlamentarische Zweidrittelmehrheit nicht möglich gewesen wäre, so die Rechtsexpertin in der Familienfachstelle der Bischofskonferenz bezugnehmend auf die diesbezügliche Begründung der Klubobleute von ÖVP und FPÖ. Aber eine solche wäre auch nicht erforderlich gewesen, um dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs zu entsprechen. Vielmehr hätte es verschiedene Optionen gegeben, auf das Erkenntnis zu reagieren, führte Merckens weiter aus.
Unter anderem hätte man die Ehe gemäß Artikel 12 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) auf die Verbindung von Mann und Frau beschränken können und die Eingetragene Partnerschaft für alle öffnen können. „Rechtstheoretisch hätte diese Lösung durchaus vor dem Verfassungsgerichtshof halten können. Von Parteien, die sich immer noch zur Ehe zwischen Mann und Frau bekennen wollen, hätte man erwarten können, dass sie dies zumindest versuchen“, so Merckens.
Unabhängig von der Position zur „Ehe für alle“ sei die „Option, nichts zu tun, aber wohl die schlechteste“, so Merckens weiter. Denn ab 1. Januar 2019 gebe es nun nebeneinander zwei fast idente Rechtsinstitute für idente Lebensweisen, die bloß anders heißen. Es sei daher weiterhin mit zahlreichen Anpassungswünschen und Klagen zu rechnen.
Nachteile für Kinder? Vor möglichen Nachteilen für Kinder in einer Eingetragenen Partnerschaft – dieses Rechtsinstitut soll ab 2019 nicht nur gleichgeschlechtlichen, sondern dann auch verschiedengeschlechtlichen Paaren offen stehen – hat der ÖCV namens der österreichweit 50 katholischen Studentenverbindungen gewarnt: „Dem Schutz von Kindern und finanziell schwächeren Partnern gebührt höchster Stellenwert. Da darf nichts aufgeweicht werden“, so ÖCV-Präsident Stefan Grüneis in einer Aussendung.
In der Eingetragenen Partnerschaft muss Vaterschaft extra anerkennt werden So sei nach derzeitiger Rechtslage im Streitfall der Stellenwert von Kindern in Eingetragenen Partnerschaften „völlig unzureichend“. Erfolge die Anerkennung der Vaterschaft während aufrechter Ehe automatisch, so müsse der Vater in der Eingetragenen Partnerschaft die Vaterschaft extra anerkennen oder diese die Mutter im Streitfall gerichtlich feststellen lassen. Zusätzlich prekär werde es für alleinerziehende Mütter bzw. Väter und Kinder im Fall einer Auflösung der Partnerschaft wegen Auseinanderlebens oder Zerrüttung. In diesem Fall würden die bzw. der Alleinerziehende weniger als die Hälfte des Unterhalts zugesprochen bekommen als nach einer Ehescheidung oder schlimmstenfalls gänzlich entfallen. Anders als in der Ehe falle Untreue als Trennungsgrund in der Eingetragenen Partnerschaft weg.
Künftig werden Adoption und Leihmutterschaft in den Vordergrund treten
Probleme ortete der ÖCV auch im Blick auf Leihmutterschaft. Weil künftig aufgrund des VfGH-Erkenntnisses zwei Personen u.a. gesetzmäßig ihren Willen bekunden, „Kinder zu zeugen“, werde der „Sinn der Zeugung von Kindern ad absurdum geführt. Vielmehr werden also künftig Adoption und Leihmutterschaft in den Vordergrund treten“, folgerte ÖCV-Präsident Grüneis und hielt fest: „Eine fremde Frau für den eigenen Kinderwunsch heranzuziehen, ist entschieden abzulehnen. Das ist nicht nur eine ethische Frage, sondern es würden auch Kinder von ihren Müttern getrennt.“ Um Nachteile für Kinder abzuwenden, forderte der mit über 13.000 Mitgliedern größte Akademikerverband in Österreich „eine rasche Gesetzesreparatur“.
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