Kannibalismus-Verdacht: Befangenheitsantrag gegen Richter
Der vorsitzende Berliner Richter habe sich «grob unsachlich» geäussert
Statt der erwarteten Plädoyers gab es einen Befangenheitsantrag: Im Prozess wegen Mordes mit Kannibalismus-Verdacht gegen einen 42-jährigen Lehrer hat die Verteidigung einen Antrag gegen den Vorsitzenden Richter wegen Besorgnis der Befangenheit gestellt.
Er habe sich im Zusammenhang mit weiteren Beweisanträgen der Verteidigung «grob unsachlich» geäussert, begründeten die beiden Anwältinnen am Mittwoch vor dem Berliner Landgericht.
Die Verhandlung war zuletzt durch einen Streit um ein weiteres forensisch-toxikologisches Gutachten ins Stocken geraten. Bis zum nächsten Prozesstag am 22. Dezember soll über den Antrag gegen den Vorsitzenden entschieden werden.
Keine krankhafte seelische Störung Das Gericht forderte alle Prozessbeteiligten auf, sich auch auf Plädoyers und möglicherweise die Verkündung eines Urteils an diesem Tag einzustellen. Vor dem Befangenheitsantrag hatte ein Gutachter erklärt, bei dem angeklagten Lehrer liege keine krankhafte seelische Störung vor.
Der Angeklagte soll im September 2020 in seiner Wohnung einen 43-jährigen bisexuellen Monteur umgebracht haben, um durch die Tötung sexuelle Befriedigung zu erlangen und Teile der Leiche zu essen.
Der Deutsche habe das Opfer nur wenige Stunden zuvor über ein Dating-Portal kennengelernt. Der Angeklagte habe die Leiche zerstückelt und Teile an verschiedenen Orten in der Stadt abgelegt.
Schweigen im September gebrochen Nach mehrwöchigem Prozess hatte der Lehrer im September sein Schweigen gebrochen und den Vorwurf einer Tötung zurückgewiesen (MANNSCHAFT berichtete). Nach dem Sex-Treffen habe der 43-Jährige allein im Wohnzimmer seiner Wohnung übernachtet, sagte der Angeklagte.
Als er ihn am Morgen gefunden habe, sei er tot gewesen. In Panik sei er dann zu dem Schluss gekommen, die Leiche verschwinden zu lassen. Krankenwagen und Polizei habe er nicht gerufen, «weil herausgekommen wäre, dass ich homosexuell bin».
Der Lehrer sei bis dahin nicht geoutet gewesen.
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