Japanische Präfektur verbietet Zwangsouting von LGBTIQ

Begründung: «Familien- und Arbeitsbeziehungen könnten destabilisiert und Menschen in die Isolation getrieben werden»

Foto: Jezael Melgoza/ Unsplash
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Die japanische Region Mie ist die erste Präfektur des Landes, die das Zwangsouting von LGBTIQ-Personen verbietet.

Laut Japan Today kündigte Gouverneur Eikei Suzuki bereits am 3. Juni das Verbot als Teil eines umfassenderen Antidiskriminierungsgesetzes in der Region an. Sie liegt auf der japanischen Hauptinsel Honshu und zählt rund 1,8 Millionen Einwohner*innen.

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Nach dem neuen Gesetz ist es illegal, die sexuelle oder geschlechtliche Identität von LGBTIQ ohne deren Erlaubnis offenzulegen, und es verstösst auch gegen das Gesetz, sie dazu zu zwingen, diese selbst preiszugeben.

Der 45-jährige Suzuki sagte, dass ein Zwangsouting «Familien- und Arbeitsbeziehungen destabilisieren und Menschen in die Isolation treiben kann, indem sie ihre Freundschaften und den Kontakt mit anderen Menschen stören».

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Gouverneur Suzuki erklärte zudem: «Wir müssen mehr tun, um eine Gesellschaft zu schaffen, die sich umeinander kümmert.» Eine Expert*innenkonferenz werde in Kürze beraten, wie hoch die Strafe für das Verbrechen sein soll. Obwohl Mie die erste Präfektur in Japan ist, die ein solches Gesetz verabschiedet, hat die Stadt Kunitachi im April 2018 ein ähnliches Verbot eingeführt.

Seit Beginn der Corona-Pandemie ist die Angst vor einem Outing in der LGBTIQ Community noch grösser geworden. Die derzeitige Richtlinie ermöglicht es den japanischen Gouverneuren, die Befragung von Patient*innen zu arrangieren und eine Untersuchung ihrer Kontakte und der von ihnen besuchten Orte zu genehmigen. In der Folge können ungeoutete LGBTIQ möglicherweise anhand der Personen geoutet werden, die sie getroffen haben, oder anhand der Bars und Clubs, die sie besucht haben.

Obwohl Homosexualität in der Geschichte Japans nur kurzzeitig kriminalisiert wurde, wurde die Ehe für Homosexuelle bis heute nicht legalisiert (MANNSCHAFT berichtete), auch wenn die Verfassung die Gleichbehandlung garantiert,  und in der Gesellschaft sind die geschlechtliche und sexuelle Identität tabu.

Immerhin erkannte im Jahr 2015 als erste japanische Kommune der Stadtteil Shibuya in Tokio Partnerschaften von Schwulen und Lesben an. Wenige Kommunen zogen nach und stellen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern Zertifikate aus, um die Wohnungssuche oder den Besuch der Partner*innen im Krankenhaus zu erleichtern. U. a. im Steuerrecht und bei Erbschaften werden schwule und lesbische Paare nach wie vor benachteiligt.

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