«Innenministerium will lebenslange Outings» für trans und nicht-binäre Personen

Neu im Bundestag: Nyke Slawik (Grüne) Foto: Nyke Slawik
Nyke Slawik (Grüne)

An diesem Montag berät der Petitionsausschuss des Bundestages über die Petition «Keine Führung eigener Register zur Erfassung von trans und nicht-binärer Personen» vom 14.7.2025. U.a. Nyke Slawik wil verhindern, dass die Bundesregierung trans Personen im Meldewesen dauerhaft in allen Behörden als trans outet.

Das Bundesministerium des Innern hat zum 1. April 2025 neue Datenblätter für den ehemaligen Geschlechtseintrag, das Datum der Änderung sowie die ändernde Behörde und das Aktenzeichen eingeführt. Mit einer Verordnung aus dem Sommer 2025 sollte die Weitergabe des ehemaligen Vornamens sowie des erweiterten Datensatzes im Melderegister bei einem Umzug, an die Datenstelle der Rentenversicherung und für das Bundeszentralamt für Steuern ermöglicht werden. Die geplanten bzw. teilweise bereits umgesetzten Veränderungen haben zu grosser Verunsicherung in den Communitys und der Zivilgesellschaft geführt.

Nach zahlreichen Stellungnahmen und Berichterstattung hat sich auch der Bundesratsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gegen die Verordnung ausgesprochen. Die Abstimmung über die Verordnung im Oktober 2025 wurde schliesslich von der Tagesordnung des Bundesrates genommen – ein Erfolg der TIN-Vereine und -Communitys. Doch das Bundesinnenministerium hält an der Verordnung fest.

Nyke Slawik (Grüne) will im Petitionsausschuss die Petition «Keine Führung eigener Register zur Erfassung von trans und nicht-binärer Personen» unterstützen. Hintergrund ist die anhaltende öffentliche Kritik an der geplanten Verordnung des Bundesinnenministeriums: Kritisiert wird insbesondere der weitreichende Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung durch die mögliche Weitergabe hochsensibler personenbezogener Daten wie früherer Vornamen und Geschlechtseinträge.

Eine solche Datenverarbeitung bedarf klarer gesetzlicher Grundlagen und strenger Voraussetzungen. Die Weitergabe darf nur anlassbezogen erfolgen und sollte vom Gesetzgeber selbst geregelt werden und nicht durch nachgeordnete Verordnungen. Bereits in der Vergangenheit war die Nachvollziehbarkeit von Personen im Meldewesen gewährleistet, ohne dass es pauschaler Zugriffe auf derart sensible Daten bedurfte.

Nyke Slawik verurteilt die geplante Verordnung als unverhältnismässig und plädiert für eine Regelung, die die personenbezogenen Daten Betroffener besser schützt: «Die Möglichkeit, Namen und Geschlechtseinträge zu ändern, bestand bereits vor dem Selbstbestimmungsgesetz. Menschen sind dadurch weder abgetaucht noch verschwunden, ohne dass man alte Vornamen und Geschlechtseinträge überall hinterlegt hat. Dass die Bundesregierung nun plant, trans Personen im Meldewesen dauerhaft in allen Behörden als trans zu outen entbehrt jeglicher sachlichen Notwendigkeit, ist diskriminierend und falsch.»

Kritik wird auch in einer gemeinsamen Presseerklärung von Paritätische Gesamtverband, Trans-Kinder-Netz, Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit, LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt und Bundesverband Trans geäussert: «Eine zusätzliche Kennzeichnung ist überflüssig, da die Identität einer Person durch bestehende Register wie das Bundeszentralregister jederzeit nachvollziehbar bleibt. Auch Sicherheitsbehörden haben bei Bedarf dort Zugriff. Der Schutz der geschlechtlichen Identität ist in Deutschland noch nicht umfassend im Grundgesetz verankert. Solche Kennzeichnungen verstärken die Gefahr von Stigmatisierung und Diskriminierung. Angesichts steigender Zahlen von Hasskriminalität gegenüber trans, inter und nicht-binären Personen ist es dringend notwendig, die geschlechtliche und sexuelle Identität im Grundgesetz zu schützen und nicht durch zusätzliche Kennzeichnungen offenzulegen.»

Hella von Sinnen ist zurück: Am Samstagabend war sie zu Gast bei Stefan Raab und Barbara Schöneberger. Vor zwei Jahren hatte sich die lesbische Komikerin beide Beine gebrochen (MANNSCHAFT berichtete).

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