Inter Kandidat*in Heinrich Alexandra Hermann will in den Bundestag
Ziele: ein besseres Gesundheitswesen und mehr Geschlechtergerechtigkeit
Heinrich Alexandra Hermann aus Villingen-Schwenningen will als wohl «einzige diverse Direktkandidat*in» bei der aktuellen Wahl für die Linke in den Bundestag ziehen.
Heinrich Alexandra Hermann (45) ist «Informatiker*in und Softwareentwickler*in» und tritt im Wahlkreis Schwarzwald-Baar (286) für mehr Klimaschutz, ein besseres Gesundheitswesen und für Geschlechtergerechtigkeit an.
Hermann sagt über sich: «Für mich waren immer schon seit Kinderzeit alle Menschen gleich: der einzige Unterschied ist das Verhalten des Einzelnen. Wo jemand herkommt, ist völlig egal. Um so mehr finde ich es belastend, wenn Menschen auf Grund von Herkunft, Geschlecht oder Hautfarbe mit Vorurteilen werten.»
Im Bundestag will sich Hermann für geschlechts- und herkunftsunabhängige soziale Gerechtigkeit für alle Menschen einsetzen. «Ich möchte dazu beitragen, dass alle Bürger*innen gleich guten Zugang zum Gesundheitssystem haben. Dass die Mieten sozial gerecht und für jede*n zahlbar sein werden.» Auch Löhne und Gehälter sollen unabhängig vom Geschlecht für jede*n gleich werden.
Insgesamt wollen auch vier trans Kandidatinnen in den Bundestag einziehen: Zwei kommen aus Bayern, die anderen aus NRW und Brandenburg (MANNSCHAFT berichtete).
Hermann wurde mit dem Klinefelter-Syndrom geboren. Es handelt sich dabei – anders als bei trans Personen, die mit eindeutigen Geschlechtsmerkmalen auf die Welt kommen – um eine Chromosomenanomalie im männlichen Geschlecht.
Nach Angaben des Bundesverbandes Intergeschlechtliche Menschen gibt es schätzungsweise zwischen 120.000 und 160.000 inter Menschen in Deutschland. Dem Bundesverband ist keine weitere diverse Kandidatur bekannt.
Paul Martin Holterhus, Professor für Pädiatrische Endokrinologie an der Universität zu Kiel, schätzt die Zahl der eindeutigen inter Menschen in Deutschland geringer, nämlich nur auf knapp 10.000.
Früher wurde inter Kindern häufig früh ein eindeutiges Geschlecht zugewiesen und gegebenenfalls eine geschlechtsangleichende Operation vorgenommen. «Von Operationen aus rein kosmetischen Gründen beim nicht zustimmungsfähigen Kind ist aus heutiger Sicht abzuraten», so Holterhus gegenüber der Ärztezeitung.
Holterhus begrüsst die Möglichkeit ein drittes Geschlecht eintragen zu lassen, weil es von einigen Betroffenen erleichtert angenommen werde, «da die Kategorien männlich oder weiblich aus ihrer Sicht für sie einfach nicht zutreffend sind». (mit dpa)
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