Groko-Urteil: LSU sieht deutliche Fortschritte für LGBTI

Der Koalitionsvertrag für die Wiederauflage der Regierung von Union und SPD liegt auf dem Tisch, und die Bilanz auf Seiten der Lesben und Schwulen in der Union (LSU) ist durchwachsen. Der LSU-Bundesvorsitzende Alexander Vogt sieht, was die Interessen von LGBTI-Personen angeht zwar „deutliche Fortschritte“, an vielen Stellen müsse aber noch nachgelegt werden. Enttäuschend sei, was alles nicht enthalten ist, so Vogt. (Die Grünen hatten in einer ersten Reaktion von einer großen Enttäuschung gesprochen.)

Positiv wertete er die grundsätzliche Anerkennung von geschlechtlicher Vielfalt und die Tatsache, dass der Koalitionsvertrag kein Familienmodell bevorzuge. Homosexuellen- und Transfeindlichkeit werde klar verurteilt, genauso wie jegliche Form von Diskriminierung. Auch der deutlich formulierte Wille, die „erforderlichen Anpassungen und Ergänzungen, die sich durch die Öffnung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts ergeben, zügig vor(zu)nehmen“, sei klar erkennbar. „Besonders hervorzuheben ist außerdem das grundsätzliche Verbot von geschlechtsangleichenden medizinischen Eingriffen“, erklärte Vogt in einer Pressemitteilung am Donnerstag. „Damit wird das Recht auf körperliche Unversehrtheit künftig auch für minderjährige Intersexuelle gelten!“

Arbeit der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld: unverzichtbar Die LSU freue sich außerdem über die auch in Zukunft fortbestehende Unterstützung der wertvollen Arbeit der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld. So heiße es im Koalitionsvertrag wörtlich, dass deren Arbeit „für die Förderung der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Deutschland unverzichtbar“ sei. Und weiter: „Wir wollen die Bundesstiftung daher weiterhin über eine institutionelle Förderung in ihrer Aufgabenwahrnehmung absichern.“

Die Koalition muss noch nachlegen!

„Wir hätten uns aber noch eine ganze Reihe Punkte mehr gewünscht“, betonte Vogt. So bestehe bei der rechtlichen Absicherung von Regenbogenfamilien – etwa was die gemeinsame Erziehungsberechtigung angeht – nach wie vor Regelungsbedarf. „Hier weist der Koalitionsvertrag noch keinen Weg aus der Grauzone. Deshalb werden wir gegenüber CDU und CSU sehr deutlich machen, dass die Koalition hier noch nachlegen muss.“ Außerdem verliere der Koalitionsvertrag nicht ein Wort über eine Novelle des Transsexuellengesetzes.

„Diese ist jedoch nach unserer vollen Überzeugung längst überfällig“, erklärte der LSU-Bundesvorsitzende. Auch dafür werde sich die LSU gegenüber der Bundesregierung und den sie tragenden Parteien stark machen. „Eine Reform des Transsexuellengesetzes muss in dieser Legislaturperiode angegangen werden!“

„Und schließlich hätten wir uns ein Bekenntnis zur Ergänzung des Art. 3 GG um die Merkmale der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität gewünscht“, so Vogt abschließend. Da bleibe noch immer eine langjährige politische Forderung von LSBTI-Organisationen und -Aktivisten unerfüllt.

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