Französische Nationalversammlung für künstliche Befruchtung für Lesbenpaare
Das Unterhaus des Parlaments billigte einen überarbeiteten Paragrafen, der Teil eines neuen Bioethikgesetzes ist
Die französische Nationalversammlung hat grünes Licht für die künstliche Befruchtung auch für lesbische Paare und unverheiratete Frauen gegeben. Schon zum zweiten Mal. Der Senat muss noch zustimmen.
Das Unterhaus des Parlaments billigte in der Nacht zu Samstag einen überarbeiteten Paragrafen, der Teil eines neuen Bioethikgesetzes ist. Der Text wurde nach einer zweiten Lesung unter Beifall mit 60 gegen 37 Stimmen und 4 Enthaltungen angenommen.
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Die Nationalversammlung hatte dem Paragrafen in einer ersten Lesung bereits im vergangenen Oktober zugestimmt. Nach heftigen Debatten ging er aber nochmals an einen Sonderausschuss zurück. Nun muss auch der Senat ein zweites Mal darüber entscheiden.
Bisher ist die künstliche Befruchtung nur heterosexuellen Paaren erlaubt, die keine Kinder zeugen können. Die Reform war ein grosses Versprechen von Präsident Emmanuel Macron. Daran hagelt es Kritik von katholischen Verbänden und Politiker*innen aus dem rechten Spektrum. Macron begrüsste die Annahme des Textes und das Engagement der Parlamentarier. Eine friedliche Debatte habe zu einem ausgewogenen Text geführt, schrieb der Präsident auf Twitter.
Erst im Februar hatten in Israel schwule Väter das Recht auf Leihmutterschaft erkämpft. Die stand dort bisher nur heterosexuellen Paaren und unfruchtbaren Frauen offen (MANNSCHAFT berichtete).
Eine Entscheidung des Senats könnte Medienberichten zufolge erst Anfang kommenden Jahres erfolgen. Die Parlamentskammer wollte die Rückerstattung der Kosten einer künstlichen Befruchtung durch die Sozialversicherung auf Fälle beschränken, in denen eine medizinische Notwendigkeit besteht. Das würde lesbische Paare und alleinstehende Frauen von der Kostenerstattung grösstenteils ausschliessen. Der verabschiedete Entwurf der Nationalversammlung sieht weiterhin eine Rückerstattung vor.
Ein Verbot der Verstümmelung von inter Kindern, ausser in lebensbedrohlichen Situationen und ohne Zustimmung der Betroffenen wurde dagegen ablehnt. Nur neun Abgeordnete hätten für den Änderungsantrag gestimmt.
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