Erste Adoption durch schwule Eltern in Berlin
Schwule Eltern sind Michael und Kai Korok schön länger. Mit Schreiben vom 5. Oktober 2017 hat das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg dem Ehepaar mitgeteilt, dass nun dem Antrag auf Adoption ihres jüngsten Pflegekindes Maximilian zugestimmt wird. Mit der gestrigen Zustellung des Briefes der Abteilung Familiensachen wurde die Adoption rechtswirksam, teilte der LSVD Berlin-Brandenburg am Dienstag mit.
Am 1. Oktober 2017 ist das „Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ in Kraft getreten. Für verheiratete schwule und lesbische Paare gilt nunmehr § 1742 Abs. 2 Satz 2 BGB, wonach eine gemeinschaftliche Adoption eines Kindes möglich ist.
Es handelt sich bei dem Berliner Paar vermutlich um die erste gemeinschaftliche Adoption eines Kindes durch ein gleichgeschlechtliches Paar in Deutschland. Zu den Eltern teilt der LSVD mit:
Maximilian lebt seit seiner Geburt als Pflegekind bei den Männern
„Das Ehepaar Korok ließ seine Eingetragene Lebenspartnerschaft im Standesamt Marzahn-Hellersdorf am 2. Oktober 2017 in eine Ehe umwandeln. Die Ehe-Urkunde reichten sie am 4. Oktober 2017 beim zuständigen Familiengericht ein, das jetzt der gemeinsamen Adoption von Maximilian zugestimmt hat. Maximilian lebt seit seiner Geburt als Pflegekind in der Familie Korok. Bereits seit längerem bemühten sich Kai und Michael Korok um die gemeinschaftliche Adoption. Aufgrund der diskriminierenden Gesetzgebung beabsichtigten sie sogar Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Mit der Ehe für alle konnte eine erneute Auseinandersetzung zur Beendigung der staatlichen Diskriminierung von Lesben und Schwulen vor dem höchsten deutschen Gericht vermieden werden.“
Es ist nicht nur eine Frage von Diskriminierung: Die Anerkennung von Regenbogenfamilien stärkt auch das Kindeswohl.
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