Ehe für alle: Verfassungsrechtler dämpft Hoffnungen
Volker Beck hat am Donnerstag die Organklage der Grünen Bundestagsfraktion vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe persönlich eingereicht. Per einstweiliger Anordnung soll der Rechtsausschuss verpflichtet werden, die Gesetzentwürfe von Opposition und Bundesrat auf die Tagesordnung zu nehmen und über diese zeitnah zu beschlussfassen, damit der Deutsche Bundestag noch vor der Sommerpause, vor seiner letzten planmäßigen Sitzung am 30.Juni, über die Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare abstimmen kann. Der Beifall in der queeren Community ist stark, die Chancen der Klage jedoch offenbar gering.
Frage: Was ist angemessen?
Im Grundgesetz stehe klipp und klar: „Der Bundestag hat über die Vorlagen in angemessener Frist zu beraten und Beschluss zu fassen“ (Art. 76 Absatz 3 Satz 6 GG)“, hatte Beck erklärt. Fraktionschefin Göring-Eckardt hatte im Morgenmagazin gesagt, zwei Jahren seien eine „angemessene Beratungszeit, so steht es im Grundgesetz“. Dazu erklärte der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Joachim Wieland gegenüber dem Portal Legal Tribute Online (LTO), in Abs. 3 S. 6 sei zwar geregelt, dass der Bundestag über Vorlagen in angemessener Frist beraten und beschließen müsse. Einen genauen Zeitraum gebe das Grundgesetz allerdings nicht vor.
„Über die Behandlung von Gesetzentwürfen der Fraktionen entscheidet der Bundestag mit Mehrheit. Wenn die Mehrheit einen Antrag der Oppositionsfraktionen nicht behandeln will, kann sie das mit ihrer Mehrheit durchsetzen“, sagte der Verfassungsrechtler der Universität Speyer laut LTO. „Erst wenn die Mehrheit missbraucht wird, könnte das rechtlich relevant werden“, so Wieland. „Das scheint mir aber nach zwei Jahren noch nicht offensichtlich“. Etwas anderes könnte der Bundestag in seiner Geschäftsordnung regeln, geschehen sei das aber bisher nicht.[perfectpullquote align=“full“ cite=““ link=““ color=““ class=““ size=““] So kurz vor dem Ende der Legislaturperiode kann man nicht mehr mit einem Gesetzesbeschluss rechnen [/perfectpullquote]
Laut Wieland könne die verfassungsrechtliche Frage aber auch ohne Zeitdruck in den nächsten Jahren im Rahmen eines Organstreitverfahrens geklärt werden. „So kurz vor dem Ende der Legislaturperiode kann nicht mehr mit einem Gesetzesbeschluss gerechnet werden. Das Bundesverfassungsgericht wird vermutlich den Eindruck haben, dass mit diesem Vorgehen im Wahlkampf noch einmal ein Akzent gesetzt werden soll. Das ist politisch legitim, verpflichtet das Gericht aber nicht dazu, Eilrechtsschutz zu gewähren.“
„Verfassungswidriger Missbrauch“ durch Koalition
Beck hatte zur Organklage erklärt: „Die Vertagung der Gesetzentwürfe zur Abschaffung des Eheverbots für gleichgeschlechtliche Paare vom Anfang der Wahlperiode bis zu ihrem Ende ist grober, verfassungswidriger Missbrauch der Geschäftsordnungsmehrheit durch die Koalition.“ Dieser Missbrauch verletze das Demokratieprinzip und das Recht jedes Abgeordneten über die Gesetzentwürfe frei, „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden“ und nach seinem „Gewissen“, zu entscheiden (Art. 38 GG). Auch die Bürgerinnen und Bürger hätten darauf einen Anspruch. „Das Demokratieprinzip verlangt ein vor den Augen der Öffentlichkeit beschlossenes Ergebnis durch eine öffentliche Abstimmung. Nur so erhalten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit einer „qualifizierten Wahlentscheidung“.
27-mal vertagt
Die Grünen beanstanden die „verfassungswidrige Praxis“ der Koalitionsfraktionen, die im Rechtsausschuss den grünen Gesetzentwurf bereits 27-mal vertagt hat. Damit blockiere sie seit Monaten die parlamentarische Beratung der Vorlagen und verhindere eine abschließende Abstimmung im Plenum des Bundestages. „Diese rechtsmissbräuchliche Praxis verstößt unserer Meinung nach gegen das Recht einer Bundestagsfraktion, dass ihre Anträge nicht nur im Bundestag beraten werden, sondern dass das Parlament über sie Beschluss fasst (Art. 76 Absatz 1 GG). Sie verletzen auch die verfassungsrechtlichen Rechte des Bundesrates und jedes Abgeordneten.
[perfectpullquote align=“full“ cite=““ link=““ color=““ class=““ size=““]Wenn die Abgeordneten zu ihrer Überzeugung stehen, können wir einen Durchbruch erreichen[/perfectpullquote] Laut Beck sei es Zeit für Nägel mit Köpfen, für die Anerkennung gleicher Würde und Rechte auch für Homosexuelle. „Die Verhinderungstaktik der Koalition muss ein Ende haben. 83 % Befürworter der Ehe für alle dürfen von der Koalition nicht in Geiselhaft genommen werden.“ Man könne die Koalition nicht dazu zu zwingen, dass sie den Gesetzentwürfen von Grünen oder Linken zustimmt, aber man könne zurecht verlangen, dass der Bundestag über die Abschaffung des Eheverbots für gleichgeschlechtliche Paare abstimme. „Wenn die Abgeordneten zu ihrer Überzeugung stehen, können wir einen Durchbruch erreichen“, so Beck.
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