Duisburg erhält vier Stolpersteine für schwule Nazi-Opfer
Am Mittwoch wurden erstmals in NRW an einem einzigen Tag vier Stolpersteine zur Erinnerung an verfolgte männliche Homosexuelle verlegt. Sie waren alle von der Gestapo verfolgt, verhaftet, unter Druck verhört worden und gaben in den Verhören die Namen weiterer Männer preis, gegen die die Gestapo dann ebenfalls vorging. Es kam in einer Vielzahl von Fällen zu Anklagen wegen Verstoßes gegen §175.
Da war zum einen der Hausierer und spätere Angestellte Paul Friederich (1909- 20. März 1945). Er gestand in den Gestapo-Verhören 1936 eine Vielzahl von sexuellen Kontakten zu Männern, unter anderem eine einmalige gemeinsame Onanie mit dem Buchhalter und ehemaligen Bankbeamten Walter Braumann (1897-1973). Dieser sexuelle Kontakt zwischen beiden lag mehrere Jahre zurück. Braumann gestand in den Verhören bei der Gestapo eine Vielzahl von sexuellen Kontakten zu weiteren Männern.
Friederich wurde 1943 mittels §175 verurteilt und später mit einer Gruppe von „40 geisteskranken Verbrechern“ (so die Aufzeichnungen) in das KZ Mauthausen/Österreich deportiert, wo er als „Sicherungsverwahrter“ kurz vor Ende des Krieges im März 1945 ermordet wurde. Der Antrag der Schwestern von P. Friederich, ihn als Verfolgten des Nationalsozialismus anzuerkennen und der Antrag auf Entschädigung wurden in der BRD vom Wiedergutmachungsamt in Duisburg abgelehnt. Er sei ja ausschließlich auf Grund seiner „unnatürlichen Veranlagung“ verurteilt worden.
Der Arbeiter Alfred Ledermann (1921-1942) wurde nach 2 Gefängnisstrafen wegen §175 in das KZ Sachsenhausen deportiert, wo er bei einer gezielten Mordaktion gegen Homosexuelle im Klinkerwerk im Sommer 1942 ermordet wurde.
Der bei Krupp in Duisburg-Rheinhausen arbeitende Schmelzer August Zgorzelski (1904 bis 1944) wurde gemeinsam mit dem in Viersen lebenden Färber Heinrich Kamps (1902-1943) im August 1941vor dem Duisburger Landgericht angeklagt und zu Gefängnishaft verurteilt u.a. wegen eines gemeinschaftlichen sexuellen Kontaktes. Beide wurden nach voller Verbüßung der verhängten Haftstrafen von der Polizei in Vorbeugehaft genommen, nach Buchenwald deportiert und dort ermordet.
Walter Braumann (1897-1973) wurde 1936 zeitgleich mit Paul Friederich – aber in einem getrennten Verfahren – zu einer Haftstrafe von einem Jahr und 3 Monaten verurteilt. Er fand „Milde“ vor den Richtern. Nach der Haftverbüßung wurde er entlassen und fand mit Hilfe seiner angesehenen Kaufmannsfamilie (sie betrieb eine Holzschuh- und Galoschenfabrik in Duisburg) eine neue Arbeitsstelle und überlebte die NS-Zeit. Bei einem Entnazifizierungsverfahren, (er wurde als unbelastet eingestuft) in der Nachkriegszeit verschwieg er, dass er verfolgt worden war. Denn er galt in der BRD weiterhin als rechtmäßig verurteilter Straftäter. Er starb im Alter von 76 Jahren – eine Entschädigung für das erlittene Unrecht erhielt er nicht.
Alle Personen und ihre Verfolgungs- und Lebenswege wurden recherchiert von dem Historiker Jürgen Wenke aus Bochum. Mehr auf: www.stolpersteine-homosexuelle.de
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