CVP-Initiative: Am 28. Februar 2016 vors Volk
Die Ehe als Bund zwischen Mann und Frau in der Schweizer Bundesverfassung? Wie der Bundesrat in einer heutigen Mitteilung schreibt, stimmt das Schweizer Stimmvolk am 28. Februar 2016 über die CVP-Initiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» ab.
Seit mehreren Jahren bereitet die CVP-Initiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» der Schweizer LGBT-Szene Kopfzerbrechen. Hauptziel dieser Initiative wäre eigentlich die Abschaffung der steuerlichen Benachteiligung von Ehepaaren, genannt Heiratsstrafe. Des Weiteren will die Initiative jedoch folgenden Satz in der Bundesverfassung verankern: «Die Ehe ist die auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau.»
Somit wären gleichgeschlechtliche Paare explizit von der Ehe ausgeschlossen. Bis heute steht unter Artikel 14 der Bundesverfassung lediglich: «Das Recht auf Ehe und Familie ist gewährleistet.» Einer Öffnung der Ehe, wie sie beispielsweise von der GLP in einer Initiative verlangt wird, würde somit vorerst einen Riegel geschoben.
Seit Bekanntwerden der CVP-Initiative haben LGBT-Aktivisten und Lobbyisten vehement versucht, den verhängnisvollen Passus zu bekämpfen. Wie es scheint, vergeblich: Ein Gegenvorschlag scheiterte im Parlament. Gerüchte, die CVP würde den Abschnitt zurückziehen, bewahrheiteten sich nicht. Ebenfalls bemängelt wurde die Doppeldeutigkeit des Initiativtexts: Man berief sich auf den Grundsatz der «Einheit der Materie», da mit der Initiative eigentlich zwei Ziele verfolgt werden: eine steuerpolitische (mit der Steuergleichstellung von Ehepaaren) und eine gesellschaftspolitische (die Definition der Ehe).
Bleibt abzuwarten, ob LGBT-Aktivisten für den Abstimmungskampf genügend Abwehrkräfte mobilisieren können.
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