Bayern und Thüringen prüfen Gebühren für Upgrade zur Ehe
Über die Häfte der Bundesländer wollen für das Upgrade zur Ehe von verpartnerten Homopaaren keine Gebühren nehmen. Erklärt haben dies bislang NRW, Hessen, Schleswig-Holstein, Saarland, Berlin, Hamburg und Bremen.
Auch Baden-Württemberg und der Freistaat Sachsen haben diese Woche auf Anfrage der Mannschaft erklärt, „derzeit“ keine Gebühr zu planen: Diese „würde nur für die Prüfung der Ehevoraussetzungen erhoben werden. Diese Prüfung entfällt jedoch bei der Umwandlung der Lebenspartnerschaft“, heißt es aus dem sächsischen Innnenministerium. Und weiter: „Obwohl im Standesamt zusätzlicher Aufwand entsteht, beispielsweise für die Besprechung zur Vorbereitung des Termins oder Prüfung der vorzulegenden Unterlagen (Identität, Personenstand, Wohnsitz), ist die Einführung eines neuen Gebührentatbestandes für die Umwandlung gem. § 17 a PStG derzeit nicht beabsichtigt.“
Bislang haben nach Recherchen der Mannschaft nur zwei Bundesländer erklärt, dass dort Gebühren anfallen könnten. Zum einen zieht dies das rot-rot-grün regierte Thüringen in Erwägung. Das zuständige Inneministerium (SPD) verweist auf eine ausstehende Entscheidung des Finanzministeriums (ebenfalls SPD).
Die Entscheidung ist kostenrelevant und kann nur in Abstimmung mit dem Thüringer Finanzministerium erfolgen
„Bislang gibt es keine Entscheidung/Regelung darüber, ob und in welcher Höhe die Umtragung der Partnerschaft in eine Ehe Gebühren verursacht. Diese Entscheidung, da kostenrelevant, kann nur in Abstimmung mit dem Thüringer Finanzministerium erfolgen. Diese ist derzeit noch im Gange.“
Bayern gibt Rechtsgutachten zur Ehe für alle in Auftrag
Das andere Bundesland ist Bayern. „Die kostenrechtliche Umsetzung“ sei „rechtlich noch zu klären“, teilte man uns mit. Aber: „In Bayern steht eine Entscheidung noch aus – wir prüfen noch.“ Es könnte vielleicht helfen, sich mit den anderen Bundesländern abzustimmen. Was die Bayern offenbar nicht tun, denn in einem Nachsatz erklärt uns das Innenministerium: „Auch die meisten anderen Bundesländer haben im Übrigen in dieser Frage nach unserer Kenntnis noch keine abschließende Entscheidung gefunden.“ Das entspricht leider nicht den Tatsachen, da die Hälfte der Länder sich bereits positioniert hat.
Gestern gab die bayerische Landesregierung außerdem bekannt, dass sie zwei Juristen mit Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit der Ehe für alle beauftragt hat. CSU-Parteichef Seehofer hatte bereits im Juli angekündigt, eine Verfassungsklage in Karlsruhe anzustreben. Staatskanzleichef Marcel Huber (CSU) erklärte nun, der Bundestag habe das Gesetz zur Eheöffnung in einer „Hauruck-Aktion“ beschlossen, obwohl es im Hinblick auf den besonderen Schutz von Ehe und Familie verfassungsrechtlich umstritten sei. Dies habe in der Bevölkerung zu einer „erheblichen Rechtsunsicherheit“ geführt. Die beiden Juristen sollen nun Klarheit schaffen.
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