Aufruf zu Hass: Alain Soral zu 60 Tagen Haft verurteilt

Der rechtsextreme Autor und Holocaust-Leugner will den Fall ans Bundesgericht ziehen

Alain Soral 2015 in der Talkshow «C’est mon choix» (Bild: NRJ/ C’est mon choix)
Alain Soral 2015 in der Talkshow «C’est mon choix» (Bild: NRJ/ C’est mon choix)

Das Waadtländer Kantonsgericht bestätigt das Urteil der Vorinstanz und befindet Alain Soral für schuldig.

Der Rechtsextreme Alain Soral wurde am Montag zu 60 Tagen Haft ohne Bewährung verurteilt. Das Waadtländer Kantonsgericht befand ihn der Diskriminierung und Aufstachelung zum Hass für schuldig.

Es geht um Äusserungen, die Soral im Sommer 2021 in einem Video auf seiner Website Egalité et Réconciliation («E&R») gemacht hatte (MANNSCHAFT berichtete). In dem Video regte er sich über die offen homosexuelle Journalistin Cathy Macherel und deren Artikel über ihn in den Tageszeitungen 24 heures und La Tribune de Genève auf. Er bezeichnete Macherel unter anderem als «fette Lesbe». Den Begriff «queer» setzte er im Video mit «gestört» gleich.

Die Journalistin erstattete im September 2021 Anzeige. Im April 2022 wurde Soral von der Staatsanwaltschaft wegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung per Strafbefehl zu einer dreimonatigen Gefängnisstrafe verurteilt. Der Autor legte gegen diesen Beschluss Einspruch ein. Später verurteilte ihn das Polizeigericht lediglich zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 50 Franken. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt, die eine Freiheitsstrafe von drei Monaten gefordert hatte, entschied sich, den Fall vor die nächsthöhere Instanz zu bringen.

Das letzte Wort dürfte noch nicht gesprochen sein. Wie Sorals Anwalt mitteilt, werde sein Klient beim Bundesgericht Berufung einlegen.

Seit Mitte 2020 ist Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung in der Schweiz strafbar (MANNSCHAFT berichtete). Soral gehört somit zu einer der ersten Personen, bei dem das neue Gesetz Anwendung findet. Der französisch-schweizerische Staatsbürger und Holocaust-Leugner ist in Frankreich bereits mehrmals aufgrund von antisemitischen Äusserungen, Verleumdung und Beleidigung veruteilt worden. Soral erlangte insbesondere Bekanntheit durch seine Zusammenarbeit mit dem französischen Komiker Dieudonné, der dem rechtsextremen Spektrum zugeordnet wird.

Die Dachverbände LOS und Pink Cross sowie die Waadtländer Organisationen Lilith und Vogay begrüssen in einer gemeinsamen Medienmitteilung den Entscheid des Kantonsgerichts. Das neue Gerichtsurteil sei eine Korrektur des ersten Urteils. «Diese Gerichtsentscheidung ist ein Schlüsselmoment für die Justiz und die Rechte von LGBTIQ-​Personen in der Schweiz. Die Verurteilung von Alain Soral sendet ein starkes Signal, dass homophober Hass in unserer Gesellschaft nicht toleriert wird», sagt Muriel Waeger, Co-​Geschäftsführerin der LOS. «Ausserdem ist es ein entscheidender Schritt bei der Anwendung des 2020 vom Schweizer Stimmvolk angenommenen Artikels im Strafgesetzbuch.»

«Eine so harte Verurteilung ist eine Premiere im Kanton Waadt. In einem Kontext, in dem sich der öffentliche Diskurs regelmässig feindselig zeigt, ist es umso wichtiger, dass Hass nicht ungestraft bleibt», ergänzt Manu Anex Co-​Generalsekretär*in von Vogay. «Angesichts der Bedeutung der Antidiskriminierungs-​Strafnorm sollte die Frage, ob sie auf die Geschlechtsidentität ausgeweitet werden müsste, erneut diskutiert werden.»

Mehr: 13 Jahre nach ihrer Gründung löst sich die Gay-SVP wieder auf. Präsident Beat Feurer findet, LGBTIQ-Menschen seien nun in der Gesellschaft «weitgehend akzeptiert» (MANNSCHAFT berichtete).

 

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