69 % wollen Diskriminierung von Homo- und Bisexuellen bestrafen
Trotz Zustimmung zur erweiterten Anti-Rassismusstrafnorm warnt das Komittee vor falscher Sicherheit
Das zivilgesellschaftliche Pro-Komitee für den Schutz vor Hass ist erfreut über die klare Zustimmung zur Erweiterung der Anti-Rassismusstrafnorm. Das Komitee warnt jedoch vor falscher Sicherheit: Entschieden werde erst an der Urne am 9. Februar.
Laut der ersten Abstimmungsumfrage würden 69% die Erweiterung annehmen und damit eine immer noch bestehende Gesetzeslücke endlich schliessen. Erstmals würden Hass und Diskriminierung von Lesben, Schwulen und Bisexuellen strafbar, heisst es in einer Medienmitteilung vom Freitag.
Eine gratis Regenbogenfahne für den Abstimmungskampf
In der Umfrage von gfs.bern zeige sich eine breite Zustimmung zum Schutz vor Hass über alle Parteigrenzen hinweg, mit Ausnahme von den SVP-nahestehenden Personen. Immerhin will trotzdem ein Drittel aller SVP-Wähler*innen ein Ja in die Urne einlegen. Das Anliegen wird in allen Sprachregionen klar unterstützt, mit 81% am deutlichsten in der Romandie.
Die deutliche Zustimmung zeige, dass die Bevölkerung Hass gegenüber Lesben, Schwulen und Bisexuellen nicht länger tolerieren wolle. «Sie setzt damit ein wichtiges und dringend notwendiges Signal für eine offene Gesellschaft und sagt klar Ja zum Schutz vor Diskriminierung und Angriffen auf unsere Community», freut sich Florian Vock, Co-Präsident des Komitees «Ja zum Schutz vor Hass».
Schutz vor Hass – wichtig für friedliches Zusammenleben Cordula Niklaus, Anwältin und Co-Präsidentin des Komitees ergänzt: «Heute darf ungestraft Hass gegen lesbische, schwule und bisexuelle Menschen verbreitet werden. Die erweiterte Strafnorm setzt hier Grenzen: Wer die Menschenwürde von Lesben, Schwulen und Bisexuellen verletzt, macht sich strafbar. Die Gesetzeserweiterung bildet somit eine wichtige Grundlage für ein friedliches Zusammenleben in unserer Gesellschaft.»
Neues britisches Parlament hat höchste Homo-Dichte der Welt
Was Hass gegen Schwule, Lesben und Bisexuelle anrichten kann, zeigte sich in den letzten Monaten deutlich: So wurden mehrere Fälle publik, in denen queere Personen Zielscheibe von körperlichen Hassangriffen wurden (MANNSCHAFT berichtete). Florian Vock erläutert: «Wir wissen alle: Auf Worte des Hasses folgen Taten. Deshalb ist es wichtig, das Problem bei der Wurzel anzupacken und schon den öffentlich geäusserten Hassaufruf zu verbieten.»
Trotz der hohen Zustimmung zur Schliessung dieser Gesetzeslücke warnt Vock: «Der Abstimmungskampf wird anfangs Jahr richtig losgehen und entschieden wird erst am 9. Februar an der Urne. Alle, die nicht mehr länger zuschauen wollen, wie wir Lesben, Schwule und Bisexuelle diskriminiert werden, müssen im Januar ihr Abstimmungscouvert abschicken.»
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