Entwurf zum Verbot von Konversionstherapien erweitert
Auch die geschlechtliche Identität wurde auf Kritik hin jetzt in den SPD-Gesetzesentwurf aufgenommen
Die geschlechtliche Identität soll in den SPD-Gesetzesentwurf zum Verbot sogenannter Konversionstherapien aufgenommen werden. Das teilte die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. am Montag mit.
Die Zusammenarbeit mit der SPD und dem LGBTIQ-Sprecher der Fraktion, Karl-Heinz Brunner, habe sich ausgezahlt, die geschlechtliche Identität werde in den Gesetzesentwurf zum Verbot sogenannter Konversionstherapien aufgenommen. Für transsexuelle Personen sei bereits das Unterdrücken des Geschlechtsempfindens oder auch das Beharren auf geschlechtskonformer Kleidung oder Spielzeugen als Konversionsversuch zu bewerten, so die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität.
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Der Entwurf soll in der überarbeiteten Form im September an die Arbeitsgemeinschaft Recht der SPD-Bundestagsfraktion gehen und von da aus dann seinen weiteren Weg durch das Parlament.
Im aktuellen Gesetzentwurf heisst es nun: «In das Strafgesetzbuch (StGB) wird der § 184 k in folgender Fassung eingefügt: § 184 k Behandlungsmassnahmen zur Änderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität. Ein Arzt, Psychotherapeut, Heilpraktiker oder gewerblicher Anbieter, der Behandlungsmassnahmen, die auf die Änderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität gerichtet sind, anbietet oder durchführt wird, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.»
Bei minder schweren Fällen sind Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vorgesehen. Als minder schwer gelte, wenn der Arzt, Psychotherapeut, Heilpraktiker oder gewerblicher Anbieter zur Durchführung der Behandlung durch den Behandelten ernstlich bestimmt wird. Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen sollen drohen, wenn der oder die Behandelte unter 18 Jahren ist oder der «Einsichtsfähigkeit ermangelt». Eine Person ohne therapeutische Bildung oder gewerbliches Anliegen, die genannte Behandlungsmassnahmen anbietet oder durchführt wird nur dann bestraft, «wenn sie die Tat in einer Weise begeht, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören oder andere verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.»
Werbung für «Homoheiler» verboten Weiter sieht der Entwurf vor, dass Werbung oder Vermittlung von Behandlungsmassnahmen zur Änderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität strafbar seien. Wer solche Therapien «ankündigt, anpreist, vermittelt oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft».
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Vergangene Woche war bekannt geworden, dass die SPD-Politiker Brunner und Kahrs den Paragrafen zum Verbot von Konversionstherapien als neuen Paragrafen 175 planen. Davon rückte Brunner allerdings in einem Kommentar bei Facebook wieder ab.
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