Urteil: Schwuler Iraker darf zweiten Asylantrag stellen
Der erste Antrag des Mannes auf internationalen Schutz war abgelehnt worden
Der Europäische Gerichtshof hat für Asylbewerber nachteilige Regelungen in Österreich für unzulässig erklärt. Hintergrund war der Fall eines schwulen Irakers.
Nach einem Urteil vom Donnerstag dürfen die Behörden des Landes einen Antrag auf internationalen Schutz nicht allein deshalb als unzulässig zurückweisen, weil er auf Umstände gestützt ist, die bereits zur Zeit eines Verfahrens über einen vorherigen Antrag existierten. Zudem darf die Bearbeitung nach EU-Recht auch nicht davon abhängig gemacht werden, ob der Folgeantrag innerhalb einer bestimmten Frist gestellt wurde.
Hintergrund des EuGH-Urteils (Rechtssache C-18/20) ist der Fall eines Irakers, der in Österreich internationalen Schutz begehrt. Der Mann hatte in einem ersten Antrag erklärt, dass er bei einer Rückkehr in seine Heimat der Gefahr ausgesetzt wäre, getötet zu werden, weil er sich geweigert habe, der Aufforderung schiitischer Milizen nachzukommen, für sie zu kämpfen.
Nach der Ablehnung dieses Antrages reichte er dann einen zweiten ein, in dem er angab, homosexuell zu sein – was im Irak und in seiner Religion verboten sei. (Auch in Deutschland kommt es immer wieder vor, dass Asylanträge von homosexuellen Geflüchteten aus dem Irak durch das Amt abgelehnt werden (MANNSCHAFT berichtete).
Der Mann erläuterte dazu, dass er zum Zeitpunkt des ersten Antrags noch nicht gewusst habe, dass er in Österreich nichts zu befürchten habe, wenn er sich zu seiner Homosexualität bekenne. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl wies den Antrag allerdings als unzulässig zurück. Als Begründung führte es laut EuGH an, dass der Mann seine Homosexualität bereits im ersten Asylverfahren hätte geltend machen müssen.
Über eine Klage des Mannes gegen die Entscheidung muss nun der österreichische Verwaltungsgerichtshof urteilen. Um sich dabei an europäisches Recht zu halten, hatte es den EuGH um Auslegung der relevanten EU-Verfahrensrichtlinie gebeten.
«Das heutige Urteil des EuGH ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung», erklärte Ewa Ernst-Dziedzic, Sprecherin der Grünen für Aussenpolitik, Migration, LGBTIQ und Menschenrechte.
«Wenn Lesben, Schwule und Bisexuelle vor Gewalt und Verfolgung fliehen, hinterlässt das tiefe Spuren und Traumatisierungen. Nicht alle sind in der Lage, gleich zu Beginn des Asylverfahrens offen über ihre sexuelle Orientierung und ihre traumatisierenden Erfahrungen zu sprechen.» Umso wichtiger sei die heutige Entscheidung.
Am IDAHOBIT 2020 hatten das kanadische und britische Konsulat in Bagdad sowie die Vertretung der EU die Regenbogenflagge in Irak gehisst. Die Kritik in dem Land fiel heftig aus: Man habe gegen die «edle Moral aller göttlichen Religionen» im Irak verstossen (MANNSCHAFT berichtete).
Das könnte dich auch interessieren
Dating
Drohen Grindr & Co damit, queerfeindliche Republikaner zu outen?
In den USA sorgt ein Social-Media-Post für Aufsehen: Angeblich sollen Dating-Apps gedroht haben, versteckt lebende republikanische Politiker zu outen, falls die Partei weiter das Ende der Ehe für alle betreibt.
Von Newsdesk Staff
Coming-out
Queerfeindlichkeit
News
Deutschland
Nach queerfeindlichem Angriff in Berlin – Polizei bittet um Mithilfe
Mit der Veröffentlichung von Fotos sucht die Polizei Berlin nach einem Mann, der zusammen mit drei weiteren Männern am 6. Juli 2023 in Kreuzberg zwei Frauen queer- und frauenfeindlich beleidigt und verletzt haben soll.
Von Newsdesk Staff
Queerfeindlichkeit
News
Lesbisch
USA
Gedenken an Harvey Milk soll getilgt werden, zugunsten von Charlie Kirk
Ein republikanischer Abgeordneter des Bundesstaates Utah hat einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, um eine dem Schwulen-Aktivisten Harvey Milk gewidmete Strasse nach Charlie Kirk umzubenennen.
Von Newsdesk Staff
News
Aktivismus
International
USA
«LGBTIQ geben mir Krebs» – Fluggast erzwingt Notlandung
Eine Maschine von Sun Country Airlines musste in Chicago zwischenlanden, nachdem ein Mann an Bord lautstark gegen queere Menschen hetzte. Der Passagier trug 15 Masken!
Von Newsdesk Staff
Queerfeindlichkeit
News
Kurznews
International