Urteil: Minderjährige dürfen Bushidos homophobe Musik wieder kaufen
Das umstrittene Album von Bushido „Sonny Black” darf wieder an Minderjährige verkauft werden, das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster am Mittwoch entschieden. Grund: Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, die die Platte 2015 auf den Index gesetzt hatte, habe nicht sorgfältig genug zwischen Jugendschutz und Kunstfreiheit abgewogen. Die Bundesprüfstelle hatte die Indizierung damit begründet, dass in den Texten Gewalt sowie ein krimineller Lebensstil verherrlicht würden. Zudem seien viele Textpassagen frauen- und homosexuellenfeindlich. (Wegen schwulenfeindlicher Texte war kürzlich das Berliner Konzert von Bounty Killer abgesagt worden.)
Das sind sie aber auch weiterhin: „Kleine Schwuchtel mit dei’m Unterlippenpiercing, ein falsches Wort und deine Zunge spürt Rasierklingen“, heißt es auf dem Album etwa. An anderer Stelle hört man Ausdrücke wie „Du schwuler Spast“ oder auch: „Berlin ist mein Hauptquartier, Du Schwuchtel wirst hier ausradiert.“
Formale Fehler der Prüfstelle Bushido war erneut vor Gericht gezogen, weil es nach Darstellung seines Anwalts keine Belege für die verrohende Wirkung von Gangsta-Rap gebe; außerdem seien die Texte bewusst klischeehaft überzeichnet. Außerdem behauptete er, dass das Genre auch eine identitätsstiftende Wirkung habe und so den jungen Hörern Halt geben könne. Ferner habe die Bundesprüfstelle formale Fehler begangen, in dem sie den weiteren Musikautoren auf der Platte (u.a. Farid Bang und Kollegah, die mit ihren antisemitischen Texten den Musikpreis ECHO zu Fall brachten) keine Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt habe. 2016 war Bushidos Klage in erster Instanz abgewiesen worden.
Der Rapper war schonmal erfolgreich dabei, sich gegen eine Indizierung zu wehren. Es ging um den Song „Stress ohne Grund“ – auch hier ging es um extrem homophobe Textstellen wie „Du Schwuchtel wirst gefoltert“.
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